Am 26. November 2018 wurde im italienischen Amtsblatt „Gazzeta Ufficiale“ ein Ministerialdekret veröffentlicht, welches die Erhöhung der Renten ab 1. Jänner 2019 um 1,1 Prozent verfügt. Nun muss das NISF/INPS diese Anordnung mittels Rundschreiben übernehmen, damit die Umsetzung des Dekretes pünktlich mit Jahresanfang über die Bühne gehen kann. Der ASGB begrüßt natürlich diesen Inflationsausgleich, der den …
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