Mit dem Fristen-Verlängerungs-Dekret (Milleproroghe) wurde die Abschaffung des geschützten Marktes für Strom und Gas auf 1. Jänner 2022 verlegt. Bis dahin können Familien nach Wunsch im geschützten Markt bleiben oder sich einen Anbieter am freien Markt suchen (Tarifvergleiche bei der VZS erhältlich).
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