Änderungen beim Dienst der Kaminkehrer

In Aktiv by Aktiv Redaktion

Zum einen wurden wie bereits durch den Beschluss der Landesregierung aus dem Jahre 2017 vorgesehen, die Preise angepasst, zum anderen gab es auch einige kleine Neuerungen. Somit wird künftig für die Kaminkehrerleistungen ein Stundenhonorar von 52,08 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer verrechnet. Was bedeutet dies für die Konsumenten? Wurden bis vor kurzem bei einem durchschnittlichen Einfamilienhaus mit einer 34 kW großen Heizanlage und einem 12 Meter langen Kamin bei …
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