Der Vize-Vorsitzende des ASGB (Autonomer Südtiroler Gewerkschaftsbund), Alex Piras, zeigt sich erfreut, dass das Land den Artikel 13 des Autonomiestatutes anwendet, der vorsieht, den Gratisstrom, den es von den Konzessionären erhält, an die Verbraucher weiterzugeben.
„Erfreulich in diesem Kontext ist nicht nur die Tatsache, dass im Autonomiestatut vorgesehene Verbraucherrechte endlich erfüllt werden, sondern vor allem, dass die Haushalte entlastet werden. Demzufolge ist der Vorstoß des Energielandesrates Richard Theiner absolut unterstützenswert und zielt in eine vernünftige Richtung, Südtirols Bürger zu unterstützen. Wichtig in diesem Zusammenhang ist aber dennoch der Umstand, dass der Gratisstrom ohne unnötige bürokratische Hürden, wie Einkommenserklärungen oder anderweitige verwaltungstechnische Bremsklötze verteilt wird.“, schreibt Piras in einer Presseaussendung.
„Die momentane Haltung des Energielandesrates, der darlegt, sich aktuell noch nicht auf Verbraucherkategorien, die vom Gratisstrom profitieren sollen, festzulegen, ist an und für sich nachvollziehbar. Der ASGB fordert aber ganz dezidiert diese Maßnahme unter anderem zu Gunsten der Rentner auszulegen. Der jahrelang nicht erfolgte Inflationsausgleich und die teilweise niederen Renten rechtfertigen diese Zweckbestimmung zur Entlastung der Rentner in jeder Hinsicht.“, schließt Piras.