ASGB: „Mehr Mut und soziale Gerechtigkeit!”

In News by ASGB Redaktion

Mehr Courage aber auch besseren Schutz der angesparten Vermögen wünscht sich Tony Tschenett, Vorsitzender des Autonomen Südtiroler Gewerkschaftsbundes, von Landesrätin Waltraud Deeg in Bezug auf Sozialwohnungen.
„Ich möchte hinsichtlich der Pressekonferenz von Landesrätin Waltraud Deeg, welche am 27. Jänner 2020 stattgefunden hat, einige Anmerkungen deponieren. Vor allem vermisse ich in einigen Passagen eine couragierte Haltung “, so Tschenett, der mit Landesrätin Deeg dahingehend konformgeht, dass Wobi-Wohnungen keine Erbhöfe seien und zu keiner Dauerlösung werden sollten.
„Wenn nun Deeg aber im gleichen Atemzug unterstreicht, dass es schwierig sei, Wobi-Wohnungen befristet zu vergeben, dann muss ich opponieren. Beim Neuabschluss von Verträgen zwischen Mieter und Wobi sollte eine vertraglich festgelegte Mietdauer gelten – in etwa vier Jahre – und anschließend eine Neubewertung der wirtschaftlichen Situation erfolgen. Warum soll ein Mieter, dessen wirtschaftliche Lage sich wesentlich gebessert hat, eine Wohnung blockieren, die Bedürftigere nötig hätten? Hier sehe ich rechtlich überhaupt keine Probleme – in vielen anderen Orten ist das schon lange Usus“, so der ASGB-Chef.
Als nicht zielführend und ungerecht bezeichnet Tschenett hingegen den Plan, auch das Bankvermögen der Mieter zu bewerten. Die Einführung der EEVE würde schlussendlich nur dazu führen, dass sparsame Menschen bestraft würden. Auch der Erhalt der Abfertigung nach jahrzehntelanger Arbeit würde sich negativ für potentielle Mieter auswirken. Man dürfe Sparsamkeit keinesfalls bestrafen.
Zustimmung seitens des ASGB-Chefs gibt es zum Vorschlag, Mieter im arbeitsfähigen Alter, welche nicht nach Arbeit suchen, zu sanktionieren: „Die Umsetzung dieser Maßnahme wäre im Grunde ein leichtes Unterfangen, denn jeder, der sich arbeitslos meldet, wird registriert. Nimmt der Betroffene also nicht die ihm vermittelten Jobs an oder an den vorgeschriebenen Terminen teil, kann man ihn problemlos rausfiltern und seine Miete kürzen.“
Auch eine fixe Quote für junge Mieter bei den Wobi-Wohnungen befürwortet Tschenett, er schlägt aber eine andere Herangehensweise als Landesrätin Deeg vor: „Sinn macht ein solches Unterfangen nur, wenn man für Jugendliche bis zu einem zu definierenden Alter die Zugangsvoraussetzungen und Mietpreise stark hinunterschraubt, nicht wie von Deeg vorgesehen, Quoten für junge Mieter mit höherem Einkommen zu höheren Mietpreisen zu reservieren. Denn aus meiner Sicht soll erwirkt werden, dass junge Wobi-Mieter die Gelegenheit haben, möglichst viel Kapital beiseite zu legen, um langfristig Eigentum zu erwerben. Das Ziel der Landesrätin, eine bessere Durchmischung der Wohnzonen herbeizuführen, würde auch mit dieser Herangehensweise erreicht.“
Die zögerliche Haltung von Waltraud Deeg hinsichtlich der befristeten Vergabe von Wobi-Wohnungen sieht Tschenett im Umstand begründet, dass die entsprechenden Beamten einen Mehraufwand befürchten. Aufgabe der Politik sei es aber, Gesetze für die Bürger zu erlassen und nicht für die Beamten.