Öffentlich Bedienstete, für die der BüKV gilt, können ab 01. August um die Rückerstattung ihrer Gesundheitsausgaben beim ergänzenden Gesundheitsfonds SaniPro ansuchen. Dabei können Antrage für die Rückerstattung von Ausgaben, die ab 01. Jänner dieses Jahres getätigt wurden, gestellt werden. SaniPro weist auf seiner Homepage jedoch explizit darauf hin, dass die Gesuche erst zwei Monate nach Rechnungsstellung eingereicht werden können.
Der ergänzende Gesundheitsfonds SaniPro wurde im November 2017 gegründet, um den öffentlich Bediensteten ergänzende Leistungen zum öffentlichen Gesundheitssystem zu bieten. Der weit gefasste Leistungskatalog kann unter dem Link https://sanipro.bz/de/leistungen gedownloadet werden.
Der ASGB, als einer der Gründungsparteien ist davon überzeugt, dass SaniPro zukünftig eine wichtige Säule zur finanziellen Entlastung der öffentlich Bediensteten im Bereich der Gesundheitsausgaben sein wird.
Mit freundlichem Gruß,
das Team des ASGB