Haushaltsbeschäftigte, Pflegekräfte („Colf & badanti“)

Allgemeine Infos

Hausangestellte sind alle Personen, die im privaten Haushalt beschäftigt werden. Man unterscheidet verschiedene Berufsbilder. Die häufigsten Einstufungen sind C Super (Pflegekräfte „badanti“) bzw. B (Mitarbeit im Haushalt, Gärtner, Putzhilfe usw.) und B Super (Betreuung von selbständigen Personen, z.B. Babysitter).
Die maximale Arbeitszeit beträgt 40 Wochenstunden bzw. 54 Wochenstunden bei zusammenlebenden Angestellten. Das Gehalt wird bei zusammenlebenden Personen auf Monatsbasis vereinbart, bei den anderen auf Stundenbasis. Dabei sind die kollektivvertraglichen Mindesttarife einzuhalten.
Im Jahr stehen 26 Tage Urlaub zu. Diese sind auf eine 6-Tage-Woche berechnet. Bei geringerer Beschäftigung verringert sich der Urlaubsanspruch entsprechend.
Das 13. Gehalt muss innerhalb Dezember ausgezahlt werden. Nach Vereinbarung kann jedes Monat ein 1/12 als Vorschuss ausbezahlt werden. Auch die Abfertigung (rund ein Monatsgehalt pro Jahr) kann entweder bereits im Voraus monatlich ausbezahlt werden, ansonsten fällt sie nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses an.
Die Sozialbeiträge müssen vom Arbeitgeber alle 3 Monate an das INPS/NISF gezahlt werden. Etwa ¾ sind zu Lasten des Arbeitgeber, das Viertel zu Lasten des Arbeitnehmers kann diesem vom Lohn abgezogen werden.
Im Gegensatz zu anderen Arbeitsverhältnissen kann auch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung der Kündigunsfrist jederzeit gekündigt werden.

Unsere Dienstleistungen

  • Beratung und Abfassung des Arbeitsvertrages
  • Anmeldung des Arbeitsverhältnisses bei der INPS/NISF
  • Erstellung der montalichen Lohnstreifen
  • Berechnung des Urlaubes, des 13. Monatsgehalts und der Abfertigung
  • Erstellung der trimestralen MAV-Einzahlungsscheine für die Entrichtung der Sozialbeiträge
  • Erstellung der Einheitlichen Bescheinigung (C.U.) am Jahresende
  • Ausarbeitung und Meldung von Vertragsänderungen
  • Abmeldung des Arbeitsvertrages

Benötigte Unterlagen / Informationen für die Anmeldung?

Die Anmeldung ist mindestens einen Tag vor Beginn des Arbeitsverhältnisses zu melden. Dazu benötigen wir den SPID des Arbeitgebers bzw. die digitale Identifizierung der neuen Identitätskarte.

  • Ausweis und Steuernummer des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers
  • Bei Nicht-EU-Bürgern zusätzlich die Aufenthaltsgenehmigung („permesso di soggiorno“)
  • Kontaktdaten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers

Informationen zum Arbeitsverhältnis:

  • Vereinbarter Lohn, ob 13. und Abfertigung monatlich ausbezahlt werden sollen und ob die INPS-Beiträge zur Gänze vom Arbeitgeber getragen werden oder ob dem Arbeitnehmer sein Anteil vom Lohn abgezogen wird.
  • Wöchentliche Arbeitszeit mit Aufteilung auf die Woche, Ruhetag
  • Aufgabenbereich