Das Südtiroler Steuersystem

Wer muss eine Steuererklärung machen

Grundsätzlich muss jeder italienische Staatsbürger mit Wohnsitz in Italien seine Steuerpflicht gegenüber dem Staat erfüllen. Das heißt auch Einkommen, die im Ausland erzielt worden sind, müssen in Italien versteuert werden, sofern man nicht im Register der Auslandsitaliener (AIRE) eingetragen ist.
Wer nur über ein einziges Einkommen verfügt, der kann von der Abfassung einer Steuererklärung befreit sein, sofern alle steuerrechtlich relevanten Daten (z.B. zu Lasten lebende Familienangehörige, Steuerfreibeträge, „Renzi“-Bonus) korrekt verrechnet worden sind. Wer darüber hinaus weitere Einkommen (z.B. gelegentliche Tätigkeiten, Nebenberuf, Bauarbeiterkasse, Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfälle, Auslandsrenten usw.) hat, muss eine Steuererklärung abgeben. Zudem gibt es eine Reihe von Abschreibemöglichkeiten, die geltend gemacht werden können.
Die Termine für Steuerschulden sind Ende Juni (für die Steuerschuld des vergangenen Jahres und das 1. Akkonto für das laufende Jahr), sowie Ende November (2. Akkonto). Wer die Steuerschuld erst später bezahlt, muss einen zusätzlichen Aufschlag entrichten.

Das Modell 730
Bei dem „730er“ handelt es sich um eine vereinfachte Form der Steuererklärung. Das Steuerguthaben bzw. die Steuerschuld kann über das eigene Gehalt verrechnet werden. Wer keinen Arbeitgeber hat, bekommt das Guthaben relativ rasch direkt von der Agentur der Einnahmen ausgezahlt bzw. kann seine Steuerschuld über einen „F24“-Einzahlungsschein begleichen.

Mod. Redditi Persone Fisiche (ex-UNICO)
Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit mit Mwst-Nummer können nicht im 730er erklärt werden. Ebenso Immobilenbesitz, Konten und Wertpapiere im Ausland.
Der Einreichtermin für das Mod. Redditi ist wesentlich später. Die Begleichung einer Steuerschuld erfolgt direkt über „F24“-Einzahlungsschein(e), während ein Guthaben erst nach rund einem Jahr direkt von der Agentur der Einnahmen ausgezahlt wird.

Steuererklärung 2020

Die Steuererklärung 2020 kann voraussichtlich ab Mitte/Ende März abgefasst werden.

Als vorläufige Endtermine gelten:
730/2020: 7. bzw. 23. Juli 2020
Redditi 2020: Ende November 2020

ACHTUNG: Da die Überprüfung und Übermittlung der Steuererklärungen einige Tage in Anspruch nimmt, sollte man sich mindestens eine Woche vor Fälligkeit an die Steuerbeistandszentren wenden.

 

 


Sie haben Fragen oder möchten einen Termin für Ihre Steuererklärung vereinbaren? Bitte wenden Sie sich an eines unserer Bezirksbüros unten!

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