Die Fachgewerkschaft der Energiewerker im ASGB GEW gibt bekannt, dass am 25. Jänner 2018 der Landeskollektivvertrag für die kleinen E-Werke erneuert wurde.
Die wesentlichen Änderungen zu Gunsten der Bediensteten werden nachfolgend aufgelistet:
- Grundlöhne:
Mit der Novellierung des Landeskollektivvertrages ist es gelungen, Lohnerhöhungen auszuhandeln. Die genauen Beträge für die einzelnen Lohnstufen können der nebenstehenden Tabelle entnommen werden: - Pauschalbetrag (Una-Tantum)
Die Vertragspartner sehen vor, dass allen zum Zeitpunkt des Landeskollektivvertrages beschäftigten Arbeitnehmern ein Pauschalbetrag zur wirtschaftlichen Abdeckung im Ausmaß von 200 Euro Brutto für den Durchschnittsparameter 170,99, mit entsprechender Staffelung für die Lohnstufen, ausbezahlt wird. Der Betrag wird mit der Entlohnung des Monats Februar einmalig entrichtet und gilt als Ausgleichszahlung für den verspäteten Abschluss des Landeskollektivvertrages. - Ergebnisprämie
Unternehmen, die innerhalb März 2018 keine Betriebsverhandlungen geführt haben, zahlen den Arbeitnehmern anstelle der Ergebnisprämie eine Prämie von 55,00 Euro Brutto für zwölf Monate mit Anlaufdatum 1. Jänner 2018. Diese gilt für den Durchschnittsparameter 170,99 und wird den verschiedenen Lohnstufen entsprechend gestaffelt. Diese Prämie betrug im vorhergehenden Vertrag nur 10,00 Euro Brutto und konnte somit signifikant gesteigert werden. - Gemischte Arbeitstätigkeiten
Bedienstete, welche gemischte Arbeitstätigkeiten im Betrieb vornehmen, werden in jene Lohnstufe eingestuft, welche überwiegt. Voraussetzung dafür ist, dass die Tätigkeit mehr als die Hälfte der täglichen Arbeitszeit ausmacht, sowie, dass sie für mindestens 15 Tage innerhalb des Monats für mindestens sechs aufeinanderfolgende Monat abgeleistet wurde. - Zusatzrente
Mit Beginn 1. Jänner 2018 erhalten jene Arbeitnehmer, die in einen Zusatzrentenfonds eingeschrieben sind, einen um fünf Euro erhöhten Arbeitgeberbeitrag. - Laufzeit des Landeskollektivvertrages
Der neue Landeskollektivvertrag für die kleinen E-Werke gilt bis 31.12.2018.