ASGB-Landesbedienstete

Die Fachgewerkschaft ASGB-Landesbedienstete vertritt alle Mitglieder welche im öffentlichen Dienst der Landesverwaltung tätig sind. Unsere Hauptaufgaben sind:
– den bereichsübergreifenden Kollektivvertrag und die einzelnen Bereichsverträge mit dem Arbeitgeber auszuarbeiten und abzuschließen
– die Mitglieder in allen Anliegen der Rechte bezüglich Arbeitsverhältnis zu betreuen, zu beraten und zu informieren.
– uns für die Wahrung der Rechte der Landesbediensteten aktiv einzusetzen.

Informationen

Verträge für das Landespersonal Hier
Freizeitverein Landesbedienstete Hier

Verabschiedete Resolutionen der Vollversammlung der ASGB-Landesbediensteten

 

Versicherungsschutz für unsere Mitglieder

Kostenlose Rechtschutzversicherung (im Mitgliedsbeitrag inbegriffen)

Alle Mitglieder der Fachgewerkschaft ASGB-Landesbedienstete sind automatisch bis zu € 20.000,00 bei:

  1. Strafverfahren aufgrund fahrlässiger Vergehen oder Ordnungswidrigkeiten
  2. Strafverfahren aufgrund einer vorsätzlichen Straftat (Deckung gilt bei rechtskräftigem Freispruch)
  3. Schadenersatzforderungen infolge unerlaubter Handlung Dritter (ausgenommen Strafverkehr) während der Ausübung der beruflichen Tätigkeit
  4. Verfahren vor dem Rechnungshof im Falle der rechtskräftigen Verurteilung wegen grober Fahrlässigkeit (‚colpa grave‘)
  5. Arbeitsrechtliche Verfahren mit dem Arbeitgeber versichert.

Haftpflichtversicherung (im Mitgliedsbeitrag nicht inbegriffen)

Ab sofort können wir Dir als Mitglied eine Haftpflichtversicherung anbieten, mit der du Dich jetzt unabhängig von deiner Funktion und deinem Berufsbild (ausgeschlossen bleibt lediglich der Sanitätsbereich), gegen Personen-, Sach- und Vermögensschaden aufgrund grober Fahrlässigkeit versichern lassen kannst. Die Haftpflichtversicherung gewährt dem Versicherten Versicherungsschutz für Schadenersatzverpflichtungen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen infolge eines Schadenereignisses, welches einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden an einen Dritten oder einen Vermögensschaden an der öffentlichen Verwaltung zur Folge hat.

NEU: die betroffenen Berufsbilder können nun auch die sog. buchhalterische Haftung / responsabilità contabile versichern, siehe Option b). Die buchhalterische Haftung (responsabilità contabile) hat für folgende Berufsbilder eine Bedeutung: Rechnungsführer/innen, der Ökonom, die Verwahrer und jeder/e andere Mitarbeiter/in der öffentlichen Verwaltung, welche mit dem Umgang von öffentlichen Geldern oder der Führung von Gütern betraut sind (D.lgs. 267/2000, Art. 93 und 233).“

Die Deckung der Haftpflichtversicherung beträgt Euro 1.500.000.

Kontakt ASGB-Landesbedienstete


  • Büro ASGB Landesbedienstete
    I-39100 Bozen, Landhaus, 3/b
    Silvius-Magnago-Platz, 3
    Tel. +39 0471 974598 | Fax +39 0471 1969365
    Email: asgbl@asgb.org
    PEC: asgbl@legalmail.it

    Karin Wellenzohn
    Landessekretärin ASGB-Landesbedienstete
    Ansprechperson für die Bereiche Bildung und Vertragsverhandlungen
    Email: kwellenzohn@asgb.org

  • Brigitte Hofer, Diplomierte Konfliktcoach
    Ansprechperson Bereich Verwaltung
    Ansprechperson für die Beratung bei Arbeitskonflikten
    Email: bhofer@asgb.org