Haushaltsgesetz 2019 und Familienpaket

In News by ASGB Redaktion

Im Haushaltsgesetz 2019 sind einige Neuigkeiten in Bezug auf den Mutterschaftsurlaub und den Vaterschaftsurlaub eingefügt worden. Bekannte Unterstützungsmaßnahmen wie die Geburtenprämie oder das staatliche Familiengeld für Kinderreiche Familien werden auch für 2019 ausgezahlt, der Kitabonus und der Babybonus für einkommensschwache Familien werden zu Gunsten der Ansuchenden reformiert. Neu ist die Einführung einer Familienvorteilskarte für kinderreichen Familien, die Zurverfügungstellung von Grundstücken – ebenso für kinderreiche Familien, sowie Begünstigungen beim Kauf eines sicheren Autositzes und die Verdoppelung des Pauschalbetrages für den Unterhalt von Blindenhunden.

Mutterschaftsurlaub
Mütter können ab ersten Jänner 2019 bis zur Geburt ihres Kindes arbeiten, um danach für fünf Monate beim Kind zuhause bleiben zu können. Als Voraussetzung muss ein Frauenarzt von der Sanität sowie der Arbeitsmediziner mittels einer Unbedenklichkeitserklärung bescheinigen, dass die Arbeit bis zur Geburt des Kindes für Mutter und Kind problemlos möglich ist. Zudem soll den Müttern bei der Rückkehr in ihren Arbeitsplatz, sowie Eltern mit einem Kind mit besonderen Bedürfnissen eine Vorzugsschiene für die flexible Vertragsform „Lavoro agile“ eingeräumt werden, die für drei Jahre gelten soll.

Vaterschaftsurlaub
Mit 1. Jänner 2019 steigt der Vaterschaftsurlaub für Kinder, die ab dem 1. Jänner auf die Welt kommen oder adoptiert werden auf fünf Tage an. Dieser Vaterschaftsurlaub ist obligatorisch und muss in den ersten fünf Lebensmonaten des Kindes vom Vater, der in einem lohnabhängigen Arbeitsverhältnis beschäftigt ist, genommen werden. Der Urlaub muss nicht in einem zusammenhängenden Stück genommen werden – rechtlich ist er dem obligatorischen Mutterschaftsurlaub gleichgestellt und mit einer 100-prozentigen Entlohnung abgedeckt. Väter können auch einen freiwilligen sechsten Tag Vaterschaftsurlaub beanspruchen, der wird der Mutter allerdings bei ihrem Mutterschaftsurlaub in Abzug gebracht.

Geburtenprämie auch für 2019
Mütter erhalten zur Geburt eines Kindes auch 2019 eine Prämie, um die sie schon nach dem siebten Schwangerschaftsmonat ansuchen können. Diese Prämie wurde vor zwei Jahren eingeführt, wird gänzlich einkommensunabhängig ausgezahlt und wurde nun mit dem Haushaltsgesetz für Geburten bis zum 31. Dezember 2019 verlängert. Die Prämie steht jedem neu geborenen Kind zu (für Zwillinge verdoppelt sie sich). Sie erfolgt in einer einmaligen Zahlung und beträgt 800 Euro.

Kita Bonus
Der Kita-Bonus wird um 50 Prozent erhöht und beträgt nun für 2019 maximal 1.500,00 Euro im Jahr. Diese Maßnahme gilt bis einschließlich 2021, wobei die geltenden Bestimmungen gleichgeblieben sind.

Baby Bonus für einkommensschwache Familien
Der Baby Bonus für einkommensschwache Familien wird auch 2019 für das erste Lebensjahr des Kindes ausgezahlt. Die Einkommensgrenzen laut ISEE bleiben unverändert, für das zweite Kind wird der Bonus um 20% erhöht. Somit erhält eine Familie mit einem Jahreseinkommen bis zu 25.000,00 Euro für das erste Kind ab seiner Geburt bis zum ersten Geburtstag monatlich 80,00 Euro, für das zweite 96,00 Euro. Besonders arme Familien mit einem Jahreseinkommen bis zu 7.000,00 Euro erhalten doppelt so viel: für das erste Kind monatlich 160,00 Euro, für das zweite Kind 192,00 Euro.

Nicht vergessen werden soll in diesem Zusammenhang das staatliche Familiengeld, das für kinderreiche Familien (mit mindestens drei Kindern) ausgezahlt wird und aufgrund einer jährlichen bemessenen Einkommens- und Vermögensgrenze laut ISEE ab der Geburt bis zur Volljährigkeit ausgezahlt wird.

Autositz für Kinder
Für den Kauf sicherer Autositze wird ein Fonds mit einer Million Euro für 2019 und 2020 zur Verfügung gestellt. Sichere Autositze sind mit einem Alarmsystem ausgestattet, damit Eltern ihre Kinder im Auto nicht vergessen.

Blindenhunde
Für Blinde verdoppelt sich der Pauschalbetrag für den Unterhalt eines Blindenhundes auf 1.000,00 Euro, auf welche ein Steuerabschlag von 19 Prozent gemacht werden kann.

Haushaltsgesetz 2019 und Familienpaket Info (Download als PDF)