Kitabonus 2018

In News by ASGB Redaktion

Der im Jahre 2017 eingeführte Kitabonus, findet auch im Jahr 2018 Anwendung.

Seit 29. Jänner 2018 können Eltern, deren Kinder nach dem 1. Jänner 2016 geboren sind, bzw. adoptiert wurden, für den Besuch von privaten oder öffentlichen Kindertagesstätten um diese Unterstützung ansuchen. Der Kitabonus ist einkommensunabhängig und beträgt maximal 1.000 Euro, die monatlich ausbezahlt werden. Voraussetzung, um in den Genuss des Kitabonus zu kommen, ist das Zusammenleben des Antragsstellers mit dem Kind, für welches angesucht wird.

Dem Ansuchen beigelegt werden muss die Dokumentation über die bezahlte Gebühr für den Besuch der Kindertagesstätte des ersten Monats.

Das Ansuchen für den Kitabonus kann über die Homepage des NISF/INPS mit gültigem Pin, über ein NISF/INPS-Callcenter, sowie über das Patronat des ASGB gestellt werden.