Koppelung von Sozialleistungen an Kriterien

In News by ASGB Redaktion

Tony Tschenett, Vorsitzender des Autonomen Südtiroler Gewerkschaftsbundes (ASGB), zeigt sich erfreut über die ab 2019 geltende Regelung, wonach Sozialleistungen nur noch an Nicht-EU-Bürger ausgezahlt werden, wenn diese drei für die Integration wesentliche Kriterien erfüllen.

Der Besuch eines staatsbürgerlichen Integrationskurses, das Erlernen der beiden Landessprachen Deutsch und Italienisch, sowie ein regelmäßiger Schulbesuch der Kinder, diese von der Landesregierung zukünftig verpflichtenden Kriterien wären laut Tschenett unabdingbar, eine zunehmende Bildung von Parallelgesellschaften zu verhindern. Der ASGB-Chef ist überzeugt, dass viele Nicht-EU-Bürger durch eine drohende Kappung der Sozialbeiträge gezwungenermaßen die Bereitschaft zeigen müssten, die von der Landesregierung vorgeschlagenen Kriterien zu erfüllen.

„Schlussendlich“, so Tschenett, „würde die gesamte Südtiroler Gesellschaft von der Erfüllung dieser Bringschuld der betroffenen Personen profitieren. Die Betroffenen, weil sie durch das Erlernen der Sprache langfristig die Chance bekommen, eine geregelte Arbeit zu finden, deren Kinder, weil sie eine angemessene schulische Ausbildung bekommen und die Bürger Südtirols, weil damit eine drohende Ghettoisierung und Parallelisierung der Gesellschaft eingedämmt wird.“

„Integration funktioniert nur durch das Beherrschen der jeweiligen Landessprache. Vielleicht bietet sich durch diese Maßnahme der Landesregierung die Chance, dass ein Zusammenleben mit den Nicht-EU-Minderheiten in Südtirol zukünftig besser funktioniert. Man darf nicht unterschätzen, wie sich die Vorbildwirkung der Eltern auf die Kinder auswirkt. Erkennen diese, dass eine abgesicherte Zukunft in Südtirol nur garantiert ist, wenn die Landessprachen beherrscht werden, findet möglicherweise ein kollektives Umdenken statt. Ich bin in dieser Hinsicht zumindest zuversichtlicher als zuvor!“, schließt Tschenett.