Der Vorsitzende des Autonomen Südtiroler Gewerkschaftsbundes (ASGB) Tony Tschenett kann die Erklärung der Landesrätin Waltraud Deeg, wonach die hohe Kündigungsrate nach der Geburt der attraktiven Arbeitslosenunterstützung geschuldet wäre, nicht nachvollziehen, viel eher hätten viele Mütter keine anderen Möglichkeiten, da viele kleine Betriebe in den hauptsächlich betroffenen Sektoren Dienstleistungen und Handel schlichtweg keine Teilzeit anbieten könnten.
„Fakt ist, dass viele Mütter dazu tendieren, nach der Geburt des Kindes für Teilzeit zu optieren. Diese Möglichkeit bieten aber viele Kleinbetriebe den Bediensteten nicht an. Diese Tatsache stellt die Mütter oft vor die Wahl für oder gegen die Familie, mit der nachvollziehbaren Entscheidung pro Familie. Die nicht vorhandene Arbeitsflexibilität würde die Mütter ansonsten zwingen, neun Monate alte Kinder den ganzen Tag in den Kinderhort zu schicken – ein unzumutbarer Umstand. Bereits im Jahr 2015 hat der ASGB eine Fragebogenaktion zum Thema „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ gestartet. Einer der Hauptwünsche der Familien waren gesicherte Teilzeitarbeitsplätze mit Rentenabsicherung bzw. eine Arbeitsplatzerhaltung auch in der Privatwirtschaft.“, schreibt Tony Tschenett in einer Presseaussendung.
„Der ASGB hat damals die Wünsche der Eltern sehr ernst genommen und gefordert, dass die politischen Verantwortungsträger die Resultate der Befragung zum Anlass nehmen, die Familien zu entlasten. Diese damals deponierte Forderung bleibt natürlich aufrecht. Genauso fordern wir, dass Mütter frei entscheiden können, ihren Nachwuchs die ersten zwei Jahre Vollzeit zu betreuen, mit dementsprechender Rentenabsicherung, die das Land übernimmt. Durch gezieltes Umschichten, würde der Landeshaushalt problemlos die entstehenden Zusatzspesen verkraften. Es darf keine Unterschiede zwischen öffentlichen Dienst und Privatwirtschaft geben – die Rechte der Mütter sind unbedingt anzugleichen.“, schließt Tschenett.