Neuerung bei zu Lasten lebenden Familienangehörigen ab 2019

In Aktiv by Aktiv Redaktion

Nach 20 Jahren wurden mit dem neuen Finanzgesetz die Steuerfreibeträge sowie die Freibeträge für zu Lasten lebende Familienmitglieder endlich erhöht. Demnach gelten Kinder bis zu 24 Jahren mit einem Höchsteinkommen von jährlich 4.000 Euro als zu Lasten lebend; für Kinder über 24 Jahren ist die Höchstgrenze mit 2.840,51 Euro pro Jahr gleich geblieben. Für Ehepartner ist die Einkommensgrenze von 2.840,51 Euro unverändert, …
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