Neues vom Bereichsübergreifenden Kollektivvertrag

In News by ASGB Redaktion


Der Teilvertrag für die Erneuerung des bereichsübergreifenden Kollektivvertrages für den Dreijahreszeitraum 2019-2021 steht kurz vor der Unterschrift

Betroffen von diesem Vertrag sind das Personal: der Landesverwaltung, Gemeinden, Seniorenwohnheime, Bezirksgemeinschaften, des Landesgesundheitsdienstes, Institut für sozialen Wohnbau, Verkehrsamt Bozen und Kurverwaltung Meran.
Die finanzielle Ausstattung dieses Vertrages ist vor allem der Verdienst der vielen Mitarbeiter, die an den zwei großen Kundgebungen in Bozen vor dem Landtag teilgenommen haben. Dadurch konnte der Druck gegenüber der Landesregierung aufgebaut werden, damit eine ausreichende Finanzierung vorgesehen wurde.
Nach langwierigen Verhandlungen zwischen den Gewerkschaften und der öffentlichen Verhandlungsdelegation, konnte nun ein erster Teilvertrag ausgearbeitet werden, der nun kurz vor der Unterschrift steht.
Die Erhöhungen in diesem ersten Teilvertrag ergeben sich aus den folgenden drei Vertragsinstituten:

  • Inflationsausgleich (IPCA)
  • Leistungsprämie
  • Zweisprachigkeits- oder Lehrberufszulage

Inflationsausgleich (IPCA)

  • Erhöhung von 0,9 Prozent ab 1.1.2019 berechnet auf Grundgehalt der 4. Vorrückung der oberen Besoldungsstufe und der Sonderergänzungszulage. Der daraus resultierende Betrag erhöht die Sonderergänzungszulage.
  • Erhöhung von 1 Prozent ab 1.1.2020 laut obiger Anwendung

Leistungsprämie

  • Die jeweiligen Fonds für die Leistungsprämie werden ab 2019 um ca. 65 Prozent erhöht. Diese Erhöhung wird innerhalb März ausbezahlt.

Zweisprachigkeits- oder Lehrberufszulage

  • Dem Personal, bei welchem ein Zweisprachigkeitsnachweis Voraussetzung für die Aufnahme ist, wird ab 1.1.2020 eine Zweisprachigkeitszulage 13 mal jährlich ausbezahlt:
  • Nachweis D: 51,50 Euro
  • Nachweis C: 56,65 Euro
  • Nachweis B: 79,31 Euro
  • Nachweis A: 88,58 Euro

Wer einen höheren Zweisprachigkeitsnachweis besitzt, muss diesen einreichen und erhält ab dem darauffolgenden Monat diesen ausbezahlt. (z.B. 3. Funktionsebene mit Nachweis B erhält 79,31 Euro anstatt der 51,50 Euro).

  • Dem Personal im Bildungsbereich, wird ab 1.1.2020 eine Berufszulage 12 mal jährlich ausbezahlt:
  • die Lehrberufszulage des Lehrpersonals der Landesschulen wir erhöht: 120,00 Euro
  • Berufszulage für Kindergärtnerinnen: 120,00 Euro
  • Berufszulage für pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterinnen für Integration: 110,00 Euro

Dies ist ein erster Teilvertrag, 2020 wird der Gesamtvertrag weiter verhandelt. Die zu verhandelnden Punkte werden sein: die 1,1 Prozent Inflationsausgleich für das Jahr 2021, eine weitere Erhöhung der Leistungsprämie, die Erhöhung der Anfangsgehälter, die Überarbeitung der Koordinierungszulagen sowie der gesamte normative Teil des BÜKV von 2008.