01.07.2023
Magazin Nr. 3 / 2023
Rentenmäßige Absicherung der Erziehungszeiten oder Pflegezeiten
Es handelt sich dabei um einen Zuschuss, der von der Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung (ASWE) der Autonomen Provinz Bozen ausbezahlt wird, sofern jemand aufgrund von Kindererziehung oder Pflege von der Arbeit fernbleibt und somit nicht rentenversichert ist (z.B. kein Arbeitslosengeld bezieht) oder in Teilzeit arbeitet.
Der Beitrag kann für die Freiwilligen Einzahlungen bein NISF/INPS beantragt werden oder alternativ als Einzahlung in den Zusatzrentenfond. Zudem kann der Beiträg auch während der Eltnerzeit (auch bei Vollzeitbedienstete) beantragt werden (ausschließlich im Zusatzrentenfonds).
Auf den Zuschuss zur Absicherung der Erziehungszeiten haben öffentlich Bedienstete keinen Anspruch. Im Falle von Pflegezeiten haben hingegen nur Vollzeitbedienstete der öffentlichen Verwaltung kein Anrecht (Teilzeitbedienstete haben Anrecht). Der Zuschuss für den Aufbau einer Zusatzrente wird nicht direkt an die Antragsteller ausbezahlt, sondern auf der Position des jeweiligen Zusatzrentenfonds hinterlegt.
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Der Beitrag kann für die Freiwilligen Einzahlungen bein NISF/INPS beantragt werden oder alternativ als Einzahlung in den Zusatzrentenfond. Zudem kann der Beiträg auch während der Eltnerzeit (auch bei Vollzeitbedienstete) beantragt werden (ausschließlich im Zusatzrentenfonds).
Auf den Zuschuss zur Absicherung der Erziehungszeiten haben öffentlich Bedienstete keinen Anspruch. Im Falle von Pflegezeiten haben hingegen nur Vollzeitbedienstete der öffentlichen Verwaltung kein Anrecht (Teilzeitbedienstete haben Anrecht). Der Zuschuss für den Aufbau einer Zusatzrente wird nicht direkt an die Antragsteller ausbezahlt, sondern auf der Position des jeweiligen Zusatzrentenfonds hinterlegt.
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