Pendler – Fahrtkostenbeitrag für das Jahr 2017

In News by ASGB Redaktion

Ansuchen zwischen 16. April und 29. Juni 2018 möglich.
Die Voraussetzungen wurden wie folgt neu festgelegt:

Wer hat Anspruch darauf?

In der EU oder der Schweiz ansässige Arbeitnehmer/innen, welche im Jahre 2017 mindestens 120 effektive Arbeitstage vom Wohnort zum Arbeitsplatz gefahren sind und dabei

  1. eine Strecke von mehr als 18 Km zurückgelegt haben, wobei auf dieser Strecke keine öffentlichen Liniendienste mit mindestens einem Halbstundentakt verkehren;
  2. eine Strecke von mehr als 18 Km zurückgelegt haben, auf welcher öffentliche Liniendienste verkehren, aber eine Wartezeit von über 60 Minuten am Anfang und am Ende der Arbeitszeit entstehen;
  3. eine Strecke von mehr als 18 Km zurückgelegt haben und die nächste benutzbare Haltestelle mehr als 10 Km vom Wohnort entfernt ist;

Der Wohnort oder der Arbeitsplatz muss in der Prov. Bozen sein. Bezahlt werden nur die zurückgelegten Km in der Provinz Bozen.

Der Beitrag wird nicht gewährt, wenn:
– der Beitrag unter 200,00 Euro liegt;
– das individuelle besteuerbare Einkommen über 50.000,00 €uro beträgt;
– der Betrieb ein Firmenfahrzeug kostenlos zur Verfügung stellt;

Pro Km werden 0,05 € bezahlt.

ACHTUNG!

  • Die Gesuche können nur mehr online eingereicht werden.
  • Für Fahrgemeinschaften gibt es Begünstigungen.
  • Die Nummer der Stempelmarke in Höhe von 16 Euro ist beim Gesuch einzutragen.