Ansuchen zwischen 16. April und 29. Juni 2018 möglich.
Die Voraussetzungen wurden wie folgt neu festgelegt:
Wer hat Anspruch darauf?
In der EU oder der Schweiz ansässige Arbeitnehmer/innen, welche im Jahre 2017 mindestens 120 effektive Arbeitstage vom Wohnort zum Arbeitsplatz gefahren sind und dabei
- eine Strecke von mehr als 18 Km zurückgelegt haben, wobei auf dieser Strecke keine öffentlichen Liniendienste mit mindestens einem Halbstundentakt verkehren;
- eine Strecke von mehr als 18 Km zurückgelegt haben, auf welcher öffentliche Liniendienste verkehren, aber eine Wartezeit von über 60 Minuten am Anfang und am Ende der Arbeitszeit entstehen;
- eine Strecke von mehr als 18 Km zurückgelegt haben und die nächste benutzbare Haltestelle mehr als 10 Km vom Wohnort entfernt ist;
Der Wohnort oder der Arbeitsplatz muss in der Prov. Bozen sein. Bezahlt werden nur die zurückgelegten Km in der Provinz Bozen.
Der Beitrag wird nicht gewährt, wenn:
– der Beitrag unter 200,00 Euro liegt;
– das individuelle besteuerbare Einkommen über 50.000,00 €uro beträgt;
– der Betrieb ein Firmenfahrzeug kostenlos zur Verfügung stellt;
Pro Km werden 0,05 € bezahlt.
ACHTUNG!
- Die Gesuche können nur mehr online eingereicht werden.
- Für Fahrgemeinschaften gibt es Begünstigungen.
- Die Nummer der Stempelmarke in Höhe von 16 Euro ist beim Gesuch einzutragen.