RAI Fernsehgebühr 2018

In News by ASGB Redaktion

Seit 2016 gilt die allgemeine Vermutung, dass in einem Haushalt auch ein Fernsehgerät vorhanden ist. Falls jemand kein Fernsehgerät besitzt, kann man die Befreiung der RAI Gebühr beantragen. Diese Erklärung muss jedes Jahr aufs Neue geschickt werden. Die Gesuche für die Befreiung der Fernsehgebühr für das Jahr 2018 können mit einem gültigen Ausweisdokument in den Büros des ASGB ab sofort bis ca. Mitte Jänner 2018 abgefasst und eingereicht werden. Der Dienst steht den ASGB Mitgliedern kostenlos zur Verfügung.