Rentenmäßige Absicherung der Erziehungszeiten oder Pflegezeiten

In Aktiv by Aktiv Redaktion

Es handelt sich dabei um einen Zuschuss, der von der Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung (ASWE) der Autonomen Provinz Bozen ausbezahlt wird, sofern jemand aufgrund von Kindererziehung oder Pflege von der Arbeit fernbleibt und somit nicht rentenversichert ist (z.B. kein Arbeitslosengeld bezieht) oder in Teilzeit arbeitet. Auf den Zuschuss zur Absicherung der Erziehungszeiten haben öffentlich Bedienstete keinen Anspruch. Im Falle von Pflegezeiten haben hingegen nur Vollzeitbedienstete …
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