Ab 1. März Verjährung nach zwei anstatt nach fünf Jahren Nicht nur in vergangenen Jahren, sondern auch jüngst sind in der VZS VerbraucherInnen vorstellig geworden, denen ihre Energieverkäufer gesalzene Ausgleichsrechnungen („maxi-bollette“) für die Versorgung mit elektrischer Energie oder Gas ausgestellt hatten. Bis dato beträgt die sogenannte Verjährungsfrist, innerhalb derer die Stromgesellschaften die Bezahlung dieser Ausgleichsrechnungen …
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