Geregelt wird das Lehrverhältnis durch Gesetze, Kollektivverträge und Sektorenverträge zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften.

Die Lehre zum Erwerb einer Qualifikation und eines Berufsbildungsdiploms (traditionelle Lehre) bietet jungen Menschen die Möglichkeit nach der Mittelschule einen praktischen Beruf zu erlernen und die Bildungspflicht zu erfüllen. Die Lehre kann in Südtirol in insgesamt 107 Berufen absolviert werden.
Ein Lehrverhältnis eingehen können Jugendliche, die
> zwischen 15 und 24 Jahre (24 und 364 Tage) alt sind und
> wenn minderjährig, die Mittelschule positiv abgeschlossen haben.
Die Lehre dauert je nach Beruf drei oder vier Jahre.
Die Ausbildung erfolgt im Lehrbetrieb und an der Berufsschule. Der Besuch der Berufsschule ist verpflichtend, je nach Beruf oder Schule findet der Unterricht entweder in Form von Lehrgängen von 10 Wochen pro Lehrjahr oder an einem Tag wöchentlich während des ganzen Schuljahres statt.

Matura in der Berufsbildung
Die staatliche Abschlussprüfung an der Berufsschule ist gleich aufgebaut, wie jene an der Oberschule. D. h. sie besteht aus drei schriftlichen Prüfungen und einer mündlichen Prüfung (Gespräch).
Die ersten beiden Prüfungsaufgaben werden jährlich vom Ministerium für Bildung, Universität und Forschung auf Vorschlag der autonomen Provinzen Trient und Bozen – Südtirol fest gelegt.

Matura als Vollzeitausbildung
Schüler/innen , die das Berufsbildungsdiplom nach vierjähriger Berufsfachschule erworben haben und die staatliche Abschlussprüfung ablegen wollen, können nach einem Aufnahmeverfahren einen einjährigen Vollzeitlehrgang besuchen, welcher mit der staatlichen Abschlussprüfung endet.

Mit Lehrvertrag zur Matura
2-jähriger Vertrag der Lehre zum Erwerb des Diploms der staatlichen Abschlussprüfung
Im Schuljahr 2017/18 erhalten Lehrlinge in Südtirol erstmals die Möglichkeit, über einen Lehrvertrag einen zweijährigen berufsbegleitenden Lehrgang zu besuchen, um sich auf die staatliche Abschlussprüfung der Oberstufe (Matura) vorzubereiten, ohne dafür aus dem Berufsleben aussteigen zu müssen.
Es handelt sich dabei um ein Pilotprojekt, das sich an Personen mit einem Lehrabschluss in folgenden Berufen des Bereichs Handwerk und Industrie richtet: Elektrotechniker/-innen, Kommunikationstechniker/-innen, Mechatroniker/-innen, Steinbildhauer/-innen, Maurer/-innen, Zimmerer/-innen, Maschinenbaumechaniker/-innen, Schlosser/-innen, Schmiede/-innen, Tischler/-innen, Werkzeugmacher/-innen, Mediengestalter/innen-Digital und Print, und Mediengestalter/-innen-Technik.
Der Lehrgang wird an der Berufsschule für Handwerk und Industrie in Bozen angeboten.

Voraussetzungen:

  • Alter von max. 24 Jahren
  • Besitz des Berufsbildungsdiploms (Lehre oder Berufsfachschule)
  • Positiv bestandenes Zugangsverfahren
  • gültiger Lehrvertrag der Lehre zum Erwerb der staatlichen Abschlussprüfung

Ziel des Arbeitsvertrages „berufsspezialisierende Lehre“ ist der erste Einstieg in den Arbeitsmarkt und eine anschließende arbeitsrechtliche Anerkennung der erworbenen Kompetenzen. Die Auszubildenden legen keine Lehrabschlussprüfung ab und erhalten folglich auch kein Diplom.
Der berufsspezialisierende Lehrvertrag kann für maximal drei Jahre abgeschlossen werden; (bei handwerklichen Berufsprofilen max. fünf Jahre)
Der/die Auszubildende erlernt seinen/ihren Beruf während der täglichen Arbeit im Beruf. Zudem sieht der Vertrag der berufsspezialisierenden Lehre vor, dass der/die Auszubildende eine berufsspezifische Ausbildung und eine Ausbildung zu fachübergreifenden Themen erhält.
Die berufsspezialisierende Lehre wird durch die Kollektivverträge bzw. bereichsübergreifende Abkommen geregelt. Voraussetzung für einen Lehrvertrag der berufsspezialisierende Lehre ist, dass der Auszubildende/die Auszubildende zwischen 18 und 29 Jahre alt ist. Jugendliche mit einer beruflichen Qualifikation (z.B. Berufsbefähigungszeugnis oder Berufsbildungsdiplom) können schon mit 17 einen Lehrvertrag der berufsspezialisierenden Lehre abschließen.
Für einige wenige Profile der berufsspezialisierenden Lehre, z.B. Bankkaufmann und pharmazeutisch kaufmännischer Assistent, gibt es in Südtirol eine Bildungsordnung und eine Lehrabschlussprüfung nach dem Modell der traditionellen Lehre.

Die Lehre zur Höheren Berufsbildung und Forschung ist für Personen zwischen 18 und 29 möglich.
Dieser Typ Lehre hat den Abschluss einer Universität, einer Höheren Technischen Bildungseinrichtung oder ein Forschungsdoktorat zum Ziel. Zudem sind über einen solchen Lehrvertrag auch Praktika in Kammerberufen vorgesehen, wie z.B. Anwalt, Architekt, Wirtschaftsberater.
Die Dauer der Lehre zur Höheren Berufsbildung und Forschung wird von den Sozialpartnern und den betroffenen (Bildungs-)einrichtungen festgesetzt.

LG_12-2012_Ordnung-der-Lehrlingsausbildung

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