Nach der Abfassung eines Mietvertrages muss dieser bei der Agentur der Einnahmen registriert werden. Die Registrierung erfolgt entweder jährlich (bei herkömmlichen Mietverträgen mit ordentlicher Besteuerung) oder einmal für die gesamte Mietdauer (bei der Ersatzsteuer „cedolare secca“).
Im Zuge der Registrierung kann man sich für die eine oder andere Besteuerungsvariante entscheiden: In vielen, aber nicht in allen Fällen ist die Ersatzsteuer günstiger, weswegen man vor der Registrierung die individuelle Steuersituation erörtern sollte.Das Steuerbeistandszentrum DGA der ASGB bietet sowohl die einschlägige Beratung, als auch die Registrierung der Mietverträge an.

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