Bei Instandhaltungsspesen, bzw. Sanierungsspesen, welche eine Energieeinsparung zur Folge haben und die mit dem Gesetz kann eine „ENEA-Meldung“ vorgeschrieben sein.
Fenster können inzwischen auch als „normale“ Sanierung abgeschrieben werden, in diesem Fall bedarf es der ENEA-Meldung nicht. Zwingend vorgeschrieben ist die Meldung bei Beschattungselementen (z.B. Markisen), diese Meldung kann über das Steuerbeistandszentrum DGA im ASGB durchgeführt werden.
Auch für Heizungsanlagen ist die ENEA-Meldung derzeit Pflicht. Aufgrund der oftmals komplexen technischen Details sollte diese jedoch direkt vom Techniker durchgeführt werden.

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