Die Anmeldung ist mindestens einen Tag vor Beginn des Arbeitsverhältnisses zu melden. Dazu benötigen wir den SPID des Arbeitgebers bzw. die digitale Identifizierung der neuen Identitätskarte.
- Ausweis und Steuernummer des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers
- Bei Nicht-EU-Bürgern zusätzlich die Aufenthaltsgenehmigung („permesso di soggiorno“)
- Kontaktdaten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers
Informationen zum Arbeitsverhältnis:
- Vereinbarter Lohn, ob 13. und Abfertigung monatlich ausbezahlt werden sollen und ob die INPS-Beiträge zur Gänze vom Arbeitgeber getragen werden oder ob dem Arbeitnehmer sein Anteil vom Lohn abgezogen wird.
- Wöchentliche Arbeitszeit mit Aufteilung auf die Woche, Ruhetag
- Aufgabenbereich