Die Anmeldung ist mindestens einen Tag vor Beginn des Arbeitsverhältnisses zu melden. Dazu benötigen wir den SPID des Arbeitgebers bzw. die digitale Identifizierung der neuen Identitätskarte.

  • Ausweis und Steuernummer des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers
  • Bei Nicht-EU-Bürgern zusätzlich die Aufenthaltsgenehmigung („permesso di soggiorno“)
  • Kontaktdaten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers

Informationen zum Arbeitsverhältnis:

  • Vereinbarter Lohn, ob 13. und Abfertigung monatlich ausbezahlt werden sollen und ob die INPS-Beiträge zur Gänze vom Arbeitgeber getragen werden oder ob dem Arbeitnehmer sein Anteil vom Lohn abgezogen wird.
  • Wöchentliche Arbeitszeit mit Aufteilung auf die Woche, Ruhetag
  • Aufgabenbereich