Erbschaftsmeldungen
Verstirbt eine Person, welche ein Vermögen hinterlässt, sind die Erben grundsätzlich verpflichtet, die Erbschaftsmeldung bei der Agentur der Einnahmen einzureichen. In der Erbschaftsmeldung wird das gesamte Vermögen des Verstorbenen mit Angabe der Werte der einzelnen Güter (Immobilien, Finanzvermögen wie Bankkonten, Sparbücher etc.) Von der Pflicht zur Einreichung sind die Erben nur in Ausnahmefällen und unter bestimmten Voraussetzungen befreit.
Werden auch Immobilien vererbt, muss zusätzliche ein Antrag auf Erlass eines Erbscheines beim Landesgericht eingereicht werden. Mit dem Erbschein kann dann die Umschreibung des Eigentumsrecht im Grundbuch und beim Kataster veranlasst werden.
Wir betreuen unsere Mitglieder bei der gesamten Abwicklung der Erbschaft (Erbschaftsmeldung, Antrag auf Erlass des Erbscheines, sowie Grundbuch- und Katasterumschreibungen).
Bitte wenden Sie sich an das Steuerbeistandszentrum (dga@asgb.org, 0471/308216) bzw. das jeweilige Bezirksbüro.