Wir sind die Gewerkschaft der deutsch- und ladinischsprachigen RentnerInnen.
Uns gibt es seit der Gründung des ASGB.
Wir vertreten die RentnerInnen in rechtlicher, sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht.

Informationen

Mit 27. Oktober 2022 tritt das neue Landesgesetz „Aktives Altern in Südtirol“ in Kraft

Das Landesgesetz Nr. 12/2022 „Förderung und Unterstützung des aktiven Alterns“ ist am 28. Oktober in Kraft getreten und ist die gesetzliche Basis, um die Prävention, die gesellschaftliche Teilhabe und die soziale Sicherheit der Generation 60+ zu stärken. (Foto: Pixabay)

An der Erstellung der entsprechenden Gesetzesvorlage haben die ASGB-Rentner zusammen mit den konföderierten Rentnergewerkschaften und den Sozialverbänden wesentlich mitgearbeitet.
Mit der Schaffung eines eigenen Gesetzes wird nun den Senior*innen eine wichtige Rolle in der Gesellschaft zuerkannt. Besonderes Augenmerk wird auf Prävention, Erhaltung der Gesundheit und Selbständigkeit von Senior*innen gelegt. Ziel des Gesetzes ist es, Senior*innen in einer autonomen und selbständigen Lebensweise zu unterstützen.
Nun geht es darum, die im Gesetz definierten Maßnahmen und Ziele, wie Begleitung und Betreuung, Familie und Pflege, Wohn- und Lebensräume, Wohlbefinden, gesellschaftliche Teilnahme, Ehrenamt, finanzielle Unterstützung zügig umzusetzen, um damit einer der derzeit größten gesellschaftspolitischen Herausforderung gerecht zu werden.

Die Landesgewerkschaften der Rentner haben in Zusammenarbeit mit der Genossenschaft „Wohnen im Alter“ und dem Institut für den Sozialen Wohnbau am 18. November 2019 im Palais Widmann eine Tagung organisiert, bei der anhand von praktischen Beispielen aus dem In- und Ausland gezeigt wurde, wie Nachbarschaftshilfe in der Praxis funktionieren und Lebensqualität verbessern kann, besonders in Hinblick auf Senioren.
Betont wurde der hohe soziale Wert von Inklusion und Nachbarschaftshilfe. Durch den demographischen Wandel bedingt müssen in Zukunft vermehrt generationsübergreifende Wohnformen geschaffen werden, um ein Miteinander zwischen Jung und Alt zu ermöglichen.

BOZEN Die Rentenberechnungen von Mittel- und Oberschullehrern, welche seitens des NISF/INPS für die Jahre 2016, 2017, 2018 und 2019 fehlerhaft durchgeführt wurden, standen im Mittelpunkt einer Aussprache des SVP- Abgeordneten Helmuth Renzler mit Vertretern der Rentnergewerkschaft im ASGB.
Diese Berechnung ist angeblich auf ein unvollständiges Rechnungsprogramm zurückzuführen. „Es ist wichtig, sich beim NISF/INPS für eine Lösung des Problems einzusetzen und dafür zu sorgen, dass den Lehrern wieder die korrekten Rentenbeiträge ausbezahlt werden und dies für die Betroffenen auch rückwirkend“, erklärte Renzler im Anschluss an das Treffen, der in dieser Angelegenheit seine volle Unterstützung zugesichert hat.
Des weiteren wurde auch über Probleme im öffentlichen Nahverkehr gesprochen. In diesem Zusammenhang gesprochen. In diesem Zusammenhang hat man festgestellt, dass der kostengünstige Südtirol Pass 65+ für Seniorenauch weiterhin beibehalten werden soll und muss.
„Aber auch, was die Problematik der überfüllten Busse anbelangt, so müssen Lösungen gefunden werden, und den Senioren weiterhin möglich sein, mit den öffentlichen Verkehrsmitteln kostengünstig zu reisen“ sagt Renzler. Für bestimmte Strecken müssen zu Stoßzeiten mehr Busse eingesetzt werden; weiters sei die Preisgestaltung der sogenannten Gäste-Cards neu zu überdenken. „Die Politik ist hier gefordert, nachhaltige Lösungen zu finden, die der Bevölkerung und vor allem den Senioren und Pendlern entgegenkommen“, so Renzler abschließend.

Bericht aus der Tageszeitung Dolomiten, 17 Oktober 2019

In Zusammenarbeit ist es gelungen, das folgende Abkommen mit der Alperia-AG abzuschließen, in dessen Genuss auch zahlreiche ASGB-Rentner kommen. Mit 1. Oktober wurden nämlich die Tarifvergünstigungen für den Stromverbrauch für ehemalige Mitarbeiter und deren überlebende Ehepartner durch die Alperia-AG aufgekündigt. Die Gewerkschaftsorganisationen und die Alperia-AG haben deswegen ein Vereinbarungsprotokoll ausgearbeitet. Anstelle der Stromtarifvergünstigung ist die einmalige Zahlung eines Bruttobetrages vorgesehen. Dieser Betrag wird sowohl in Bezug auf das vollendete Lebensjahr der begünstigten Person zum  Stichtag des 30. September 2019 als auch in Bezug auf die Höchstzahl der pro Jahr vergünstigten KWh berechnet. Die Zahlung erfolgt, nachdem der Betrieb und die betroffene Person ein Vereinbarungsprotokoll (Schlichtung) unterzeichnet haben. Betroffene haben eine schriftliche Mitteilung über die Kündigung erhalten und müssen diese ausgefüllt und unterzeichnet bis zum 31. Dezember 2019 in den ASGB-Büros in Bozen und Meran abgeben. Über den Termin für die Unterzeichnung des Vereinbarungsprotokolls werden alle informiert. Vorgesehen sind zwei Termine in Meran und zwei in Bozen.

Am 19. Juli 2019 trafen sich die ASGB-Rentner mit Vertretern der konföderierten Rentnergewerkschaften in Völsegg oberhalb von Tiers, um die wichtigsten Vorhaben der nächsten Zeit zu besprechen und deren Durchführung gemeinsam voranzutreiben. Im genannten Treffen ging es vor allem um:

  • die Neuauflage des Einvernehmensprotokolls mit dem Assessorat für Gesundheit und Soziales,
  • die Ausarbeitung eines Gesetzesvorschlages zum aktiven Altern (invecchiamento attivo)
  • die Reorganisation eines schlankeren, gerechteren und treffsicheren  Sozialsystems,
  • die Umsetzung altersgerechter Pflege anhand neuer Modelle
  • Maßnahmen zur digitalen Ausbildung und Schulung von Senioren,
  • die Aufwertung und Honorierung der Volontariatsarbeit von Senioren.

Stephan Vieider von den ASGB – Rentnern und Gastone Boz vom SPI – CGIL fassten weitere Themen zusammen, deren vollständige Umsetzung noch ausständig ist. Es sind dies:

  • die Durchführung der vernetzten Gruppenmedizin,
  • die mangelnde Durchführung der Chronic Care, (Modell für die Betreuung chronisch Kranker) weil das dafür notwendige Personal fehlt,
  • die immer noch langen Wartezeiten in der Ersten Hilfe in Bozen und bei Fachärzten,
  • die digitale Gesundheitscharta und die telematische Verschreibung von Medikamenten,
  • kostenfreie Bescheinigungen der Hausärzte für Invalidität,
  • Institutionalisierung der Badanten, deren Aus- und Fortbildung und
  • Maßnahmen gegen die hohen Lebenshaltungskosten, die sich bei stagnierenden Renten immer belastender auf die Kaufkraft der Renten auswirken.

Mit großer Erleichterung haben die ASGB-Rentner am Dienstag, den 18. 04. 2017, zur Kenntnis genommen, dass das Pflegegeld nicht mehr als Einkommen berechnet wird. Aufgrund unserer nachdrücklichen Forderungen und der Intervention von Frau Landesrätin Dr. Martha Stocker hat die Zentraldirektion des NISF-INPS endlich alle Zweifel ausgeräumt und bestätigt: „Das Pflegegeld zählt nicht als Einkommen“. Somit wird das Gutachten des Sozial- und Arbeitsministeriums aus dem Jahr 2016 vom Institut übernommen. Alle noch ausstehenden Rekurse bei der INPS-Kommission sind damit hinfällig, dies ist speziell für Rentner eine gute Nachricht. Künftig können demnach alle jene, die das Pflegegeld beziehen oder bezogen haben, sicher sein, dass dieses nicht als Einkommen gewertet wird.

Die 14. Auszahlung der Rente
Mit Genugtuung erinnern wir daran, dass im Juli viele Südtiroler Rentner und Rentnerinnen die 14. Rentenauszsahlung erhalten. Wer diese bereits voriges Jahr bezogen hat, erhält heuer 30% mehr. Informationen über den Anspruch auf die 14. Auszahlung gibt unser Patronat.

19.6.2017: Einvernehmensprotokoll zwischen den Rentnergewerkschaften und der Gemeinde Bozen
Die Mitsprache der Rentnergewerkschaften in den Seniorenbeiräten der Gemeinden gibt Gelegenheit, auf die Bedürfnisse von Senioren und Seniorinnen aufmerksam zu machen und deren Interessen wirksam zu vertreten.
So kam es am vergangenen 19. Juni 2017 nach mehreren Treffen zur Unterzeichnung eines Einvernehmungsprotokolls zwischen den Rentnergewerkschaften und der Gemeinde Bozen. In diesem Protokoll gehen die Unterzeichner die Verpflichtung ein, durch regelmäßigen Dialog den sozialen Zusammenhalt zu verstärken. Die Gemeindeverwaltung will die Rentnergewerkschaften als repräsentative Gesprächspartner anerkennen und zusammen mit Vereinen und Organisationen aktiv in konkrete Projekte, die die Belange der älteren Bevölkerung betreffen, einbinden.

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30.09. bis 06.10.2024
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Termin: 12.10. bis 16.10.2024
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Termin: 11.12. bis 13.12.2024
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Kontakt ASGB Rentner

Stephan Vieider
Fachsekretär der ASGB-Rentner
Bindergasse 30, I-39011 Bozen
Tel. +39 0471 308264 | Fax +39 0471 308201
Mobil 328 48 30 925
Email: rentner@asgb.org

Öffnungszeiten Büro:
Montag, Mittwoch und Freitag 9.00 – 12.00 Uhr

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