Grundsätzlich muss jeder italienische Staatsbürger mit Wohnsitz in Italien seine Steuerpflicht gegenüber dem Staat erfüllen. Das heißt auch Einkommen, die im Ausland erzielt worden sind, müssen in Italien versteuert werden, sofern man nicht im Register der Auslandsitaliener (AIRE) eingetragen ist.

Wer nur über ein einziges Einkommen verfügt, der kann von der Abfassung einer Steuererklärung befreit sein, sofern alle steuerrechtlich relevanten Daten (z.B. zu Lasten lebende Familienangehörige, Steuerfreibeträge, „Renzi“-Bonus) korrekt verrechnet worden sind. Wer darüber hinaus weitere Einkommen (z.B. gelegentliche Tätigkeiten, Nebenberuf, Bauarbeiterkasse, Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfälle, Auslandsrenten usw.) hat, muss eine Steuererklärung abgeben. Zudem gibt es eine Reihe von Abschreibemöglichkeiten, die geltend gemacht werden können.

Die Termine für Steuerschulden sind Ende Juni (für die Steuerschuld des vergangenen Jahres und das 1. Akkonto für das laufende Jahr), sowie Ende November (2. Akkonto). Wer die Steuerschuld erst später bezahlt, muss einen zusätzlichen Aufschlag entrichten.

Das Modell 730: Bei dem „730er“ handelt es sich um eine vereinfachte Form der Steuererklärung. Das Steuerguthaben bzw. die Steuerschuld kann über das eigene Gehalt verrechnet werden. Wer keinen Arbeitgeber hat, bekommt das Guthaben relativ rasch direkt von der Agentur der Einnahmen ausgezahlt bzw. kann seine Steuerschuld über einen „F24“-Einzahlungsschein begleichen.

Mod. Redditi Persone Fisiche (ex-UNICO): Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit mit Mwst-Nummer können nicht im 730er erklärt werden. Ebenso Immobilenbesitz, Konten und Wertpapiere im Ausland.
Der Einreichtermin für das Mod. Redditi ist wesentlich später. Die Begleichung einer Steuerschuld erfolgt direkt über „F24“-Einzahlungsschein(e), während ein Guthaben erst nach rund einem Jahr direkt von der Agentur der Einnahmen ausgezahlt wird.

Einkommen: Im 730 können verschiedene Einkommen erklärt werden. Die wichtigsten sind: Lohn, bzw. Pension, Grund- und Gebäudebesitz, bestimmte Kapitalerträge, gelegentliche oder fortlaufende Mitarbeit, Empfänger von INPS-geldern wie z.b. Arbeitslosenunterstützung, Mobilitätsgeld, Lohnausgleichszahlung, Mutterschaftsgeld, usw.

Wer kann das Mod. 730 nicht machen: Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit mit IVA-Nummer, Nicht in Italien ansässige Personen;

Die Steuererklärung kann voraussichtlich ab Ende März abgefasst werden.
Als vorläufige Endtermine gelten:

  • 730: Ende September
  • Redditi: Ende November

ACHTUNG: Da die Überprüfung und Übermittlung der Steuererklärungen einige Tage in Anspruch nimmt, sollte man sich mindestens eine Woche vor Fälligkeit an die Steuerbeistandszentren wenden.

Es gibt eine Reihe von Spesen die bei der Steuererklärung abgeschrieben werden können. Das Panorama  der Abschreibungen ist sehr weitläufig und in den einzelnen Details sehr differenziert, deshalb muss von Fall zu Fall von kompetenten Sachbearbeitern entschieden werden, was abzuschreiben geht und was nicht.

Die gängigsten Abschreibungen:

  • Arztspesen
  • Lebens- und oder Unfallversicherungen
  • Schul- und Universitätsgebühren
  • Zinsen für Hypothekardarlehen
  • Begräbnisspesen
  • freiwillige Weiterversicherung für die staatliche Pension
  • Einzahlungen für Zusatzpensionen
  • Nachkauf von Beitragszeiten
  • Ausgaben für den Südtirol Pass

Falls die Kinder gearbeitet oder ein Stipendium erhalten haben ist es wichtig deren C.U., bzw. andere Einkommensbestätigungen bei der eigenen Steuererklärung mitzunehmen. Es muss festgestellt werden, ob die Kinder noch zu Lasten waren und außerdem kann es sein, dass die Kinder selbst eine Steuererklärung machen können, bzw. müssen.

Das INPS/NISF schickt die C.U.-Modelle nicht mehr per Post zu.
Im Zuge der Abfassung des Mod. 730 oder UNICO werden wir das C.U. ausdrucken. Benötigt wird hierfür eine Kopie des Personalausweises oder Führerscheins der betreffenden Person. Dies betrifft alle INPS-Rentner (einschließlich ex-INPDAP Rentner), sowie Personen welche Bezüge aus Arbeitslosenunterstützung, Mutterschaft oder Mobilität erhalten haben.

Es besteht auch die Möglichkeit das C.U., bei der INPS direkt anzufordern, bzw. sich auf deren Portal zu registrieren und das Modell herunterzuladen.

Wer einen Arbeitsunfall hatte, muss heuer unbedingt eine Steuererklärung abfassen, da das INAIL eine eigene „certificazione unica“ ausstellt. Auch dieses Formblatt wird nicht per Post übermittelt und kann direkt im Steuerbeistandszentrum mit einer entsprechenden Vollmacht und Dokument gedruckt werden.

Das Modell 730 kann von April bis Ende September in einem der DGA/ASGB-Büros abgefasst werden. Für das Modell „Redditi“ (ex-“UNICO“) reicht der Einreichzeitraum bis in den Spätherbst.
Die Steuererklärung sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden, da die Kontrollen immer rigoroser werden. Außerdem kann man bei einer gewissenhaften Vorbereitung und Abfassung der Steuererklärung immer wieder eine Steuerersparnis herausholen.

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