Der Rechtsschutz im ASGB erfüllt eine unverzichtbare Aufgabe für die Arbeitnehmerschaft in Südtirol. In den letzten Jahren hat das italienische Arbeitsrecht starke Änderungen erfahren.
Durch diese Neuerungen ist auch unter den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Südtirol der Bedarf an mehr Information und Beratung zum Arbeitsrecht gestiegen.

Um unangenehme Überraschungen am Arbeitsplatz zu vermeiden, ist es wichtig, sich an richtiger Stelle beraten und aufklären zu lassen. Dies betrifft ein beginnendes Arbeitsverhältnis ebenso wie ein laufendes.

Wer sich informiert, geht sicherer und selbstbewusster durchs Arbeitsleben!

Das Rechtsschutzbüro des ASGB bietet:

Ein Arbeitsverhältnis umfasst unzählige Einzelregelungen: welcher Kollektivvertrag gilt für mein Arbeitsverhältnis? Entspricht die Einstufung meiner durchgeführten Tätigkeit? Wie ist die Abfertigung geregelt?
Oft bestehen Zweifel an einzelnen Punkten im Arbeitsvertrag. Hier empfiehlt es sich auf jeden Fall, vor Unterschrift des Vertrages unser Rechtsschutzbüro aufzusuchen.

Wem der Lohn- bzw. Gehaltsstreifen unklar ist oder wer Zweifel an der Richtigkeit der angeführten Lohnelemente und Beträge hat, der kann sich zur Überprüfung der Lohnstreifen ebenfalls an unser Rechtsschutzbüro wenden. Dieser Service ist vor allem bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses sinnvoll, um die Berechnung aller Ansprüche (Abfertigung, Resturlaub, 13. und 14. Monatslohn, …) zu überprüfen.

Wie in vielen Lebenslagen lassen sich auch in der Arbeitswelt Streitfälle nicht immer vermeiden. Individuelle Arbeitsstreitfälle zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer können sich aus verschiedenen Gründen ergeben. Lücken in der Regelung des Arbeitsverhältnisses oder unterschiedliche Interpretationen der Arbeitsnormen können zur Verletzung von vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen und somit zu Streitigkeiten führen, die ohne gewerkschaftliche Vermittlung oder Richterspruch nicht mehr gelöst werden können. Der ASGB vertritt die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Arbeitsstreitfällen und versucht durch Schlichtung auf Gewerkschaftsebene oder beim Arbeitsamt die Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen.

Die genannten Dienstleistungen des Rechtsschutzes können am Sitz in Bozen sowie in allen Bezirksbüros des ASGB in Anspruch genommen werden.

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