ASGB Zusatzrentenberatung
Der ASGB berät Sie!
Zusatzrentenberatung bei den Infopoints des ASGB:
Merken Sie sich jetzt vor für eine kostenlose Beratung im ASGB-Büro in Ihrer Nähe!
Unabhängig davon ob:
– derzeit berufstätig oder nicht
– im öffentlichen Dienst oder in der Privatwirtschaft tätig
– bereits Mitglied eines Zusatzrentenfonds oder nicht
Die Zusatzvorsorge und speziell die Zusatzrente hat sich seit den 90er Jahren zu einem wichtigen sozialpolitischen Thema entwickelt. Der ASGB hat seit der ersten Stunde von „Laborfonds“ seine Mitglieder, aber auch die Arbeitnehmerschaft im allgemeinen in vielen Informationsveranstaltungen und Betriebsversammlungen zu diesem Thema informiert und beraten.
Die Renten werden in Zukunft deutlich niedriger ausfallen, denn nicht mehr die Lohnhöhe der letzten Jahre bestimmt die Höhe der Rente, sondern die eingezahlten Sozialbeiträge im gesamten Arbeitsleben sind ausschlaggebend.
Wer also den gewohnten Lebensstandard auch im Alter beibehalten möchte, muss sich rechtzeitig um eine Zusatzrente kümmern. Wer früh genug mit einer Zusatzrente beginnt, kann dies ohne ohne große finanzielle Belastung ganz einfach„nebenbei“ machen.
Wer eine Infopoint-Beratung beim ASGB in Anspruch nehmen möchte, kann sich für eine Terminvereinbarung an das ASGB-Bezirksbüro in seiner Nähe wenden. In einem etwa 45 minütigen Beratungsgespräch werden:
- die individuelle Versicherungssituation analysiert
- die in Frage kommenden Vorsorgemodelle erläutert
- eventuelle Beitragszahlungen und Renditen errechnet
Um eine optimale Beratung bieten zu können, bitten wir, folgende Unterlagen mitzubringen:
- ein gültiges Ausweisdokument (Identitätskarte, Führerschein, Reisepass usw.)
- Ihre Steuernummer
- Unterlagen zum Verlauf Ihrer Arbeitszeiten (Auszug NISF/INPS)
- Einkommenserklärung des letzten Jahres (bzw. letzte Steuererklärung)
- Bezeichnung Ihres Kollektivvertrags (anhand des Lohnstreifens oder Arbeitsvertrages ersichtlich)
Das Beratungsgespräch soll als Entscheidungshilfe dienen, die geeignete Vorsorge für das Rentenalter zu treffen. Anschließend an die Beratung steht es dem Betroffenen frei, sich für einen Beitritt zu einem Zusatzrentenfond zu entscheiden.
Terminvereinbarung
Bozen
Bindergasse 30
Tel. 0471 308200
E-Mail: info@asgb.org
Brixen
Vittorio Veneto Str. 33
Tel. 0472 834515
E-Mail: brixen@asgb.org
Schlanders
Andreas-Hofer-Str. 12
Tel. 0473 730464
E-Mail: schlanders@asgb.org
Meran
Freiheitsstr. 182/c
Tel. 0473 237189
E-Mail: meran@asgb.org
Bruneck
St. Lorenznerstr. 8
Tel. 0474 554048
E-Mail: bruneck@asgb.org
Sterzing
Untertorplatz 2
(Dienstags und Donnerstags)
Tel. 0472 765040
E-Mail: sterzing@asgb.org
Neumarkt
Straße der alten Gründungen 8
Tel. 0471 812 857
E-Mail: neumarkt@asgb.org
Die Infopoints
Der ASGB hat mit Beginn des Jahres 2008 in Zusammenarbeit mit PensPlan und mit Unterstützung der Region sieben Infopoints errichtet. Diese befinden sich im Hauptsitz des ASGB in Bozen sowie in jeder Bezirksstelle des ASGB (Brixen, Sterzing, Bruneck, Meran, Schlanders, Neumarkt). Die Infopoints des ASGB ermöglichen es jeder interessierten Person, sich vor Ort und kostenlos über ihre persönliche Zusatzrentensituation zu informieren und sich professionell beraten zu lassen.
Warum vorsorgen?
Um im Alter den gewohnten Lebensstandard beibehalten zu können, ist es wichtig, frühzeitig an die Altersvorsorge zu denken und neben der öffentlichen Rente ein zweites finanzielles Standbein aufzubauen. Die Zusatzvorsorge bietet dafür eine geeignete Lösung. Es handelt sich um ein Vorsorgeinstrument, bei dem man durch die Mitgliedschaft in einem regionalen Zusatzrentenfonds (z.B. Laborfonds) fortlaufend Beiträge einzahlt. Das angesparte Kapital wird auf den Finanzmärkten veranlagt und samt der Rendite in Form von Leibrente oder Kapital nach der Pensionierung wieder ausgezahlt. Besonders für die jüngere Bevölkerung ist es wichtig, eine langfristig angelegte Zusatzvorsorge aufzubauen. Je früher man Mitglied bei einem regionalen Zusatzrentenfonds wird, umso niedriger sind die monatlichen Beiträge, um sich ein angemessenes Kapital aufzubauen. Doch auch, wer bereits einige Zeit berufstätig ist, sollte sich einschreiben, so kann er/sie eine Reihe von Vorteilen nutzen. Es ist nie zu spät.
Zu den Vorteilen zählen die steuerliche Absetzbarkeit eines Teils der eingezahlten Beiträge vom persönlichen Einkommen, eine im Vergleich zu anderen Finanzinstrumenten niedrigere Besteuerung sowie die Unterstützung der Autonomen Region Trentino-Südtirol durch die kostenlos zur Verfügung gestellte Verwaltung der Rentenpositionen und die Garantie von Sozialmaßnahmen in finanziellen Notsituationen der Mitglieder.
Zudem zahlt der Arbeitgeber in Fonds mit kollektivvertraglicher Regelung einen Zuschlag zugunsten des Mitarbeiters ein, der mit den vom Mitglied eingezahlten Beträgen summiert wird. Auch zu Lasten lebende Familienmitglieder können in den Zusatzrentenfonds eingeschrieben werden, ebenfalls mit einem steuerlichen Vorteil.
finanzielle Absicherung im Alter
– zusätzlicher Beitrag durch den Arbeitgeber**
– niedrigere Besteuerung und steuerliche Absetzbarkeit
– kostenlose Dienstleistungen**
– Einschreibung steuerlich zu Lasten lebender Familienmitglieder möglich
– niedrige Verwaltungskosten**
– Sozialmaßnahmen der Autonomen Region Trentino-Südtirol**
– professionelle Beratung bei den Pensplan Infopoints (im ASGB)
** abhängig von der Art des Fonds
Pensplan ist ein soziales Projekt der Autonomen Region Trentino-Südtirol, also eine Non-Profit-Organisation, die die Aufgabe der Entwicklung und der Förderung eines Zusatzrentensystems in der Region hat. Das ganze Jahr über können sich Interessierte und Mitglieder kostenlos an die verschiedenen Beratungsstellen, die sogenannten Pensplan Infopoints, über welche auch der ASGB verfügt, wenden. Die Pensplan Infopoints wurden von Pensplan in Zusammenarbeit mit verschiedenen Sozialpartnern, wie Patronaten, Gewerkschaften und Fachverbänden, ins Leben gerufen. Sie sind die Anlaufstellen für die Bürger in Sachen Zusatzrente.
Auch der ASGB verfügt über Pensplan Infopoints in Bozen und in den Bezirksbüros Meran, Schlanders, Brixen, Sterzing, Bruneck und Neumarkt.
In den ASGB-Infopoints erhalten Sie in einer persönlichen Beratung umfassende und detaillierte Informationen über die Zusatzrente. Durch einen Vorsorge-Check-up mit Hilfe eines eigens entworfenen Fragebogens können sich die Bürger/innen Klarheit über ihre eigene Zukunft verschaffen und die Vorteile einer Mitgliedschaft in einem Zusatzrentenfonds abwägen. Schon eine halbe Stunde kann genügen, um die nächsten Schritte für die Zukunft zu definieren.
Wer bereits Mitglied eines Zusatzrentenfonds ist, kann sich natürlich auch an einen ASGB-Infopoint wenden. Mit verschiedenen online-Diensten ist es möglich, die individuelle Vorsorgeposition der Mitglieder durchzurechnen und in die Zukunft zu projizieren. Es können Informationen hinsichtlich der Höhe der Beitragszahlung, des Kollektivvertrages und der regelmäßigen Einzahlung der Beiträge eingeholt werden. So ist es möglich, die Entwicklung des angesparten Kapitals zu überwachen und eventuell vorteilhafte Anpassungen im Vorsorgeprofil vorzunehmen.
Das Mitglied bekommt weiters detaillierte Informationen und Unterstützung in allen bürokratischen Dingen, z.B. bei der Einschreibung eines steuerlich zu Lasten lebenden Familienmitglieds oder der Beitragszahlung durch die Autonome Region Trentino-Südtirol in wirtschaftlichen Notsituationen des Mitglieds.
Auch für die Auszahlung von Leistungen (Vorschüsse, Ablöse, Auszahlung) können sich Fondsmitglieder an die ASGB-Infopoints wenden.
Zu den kostenlosen Informations- und Verwaltungsdiensten unserer Infopoints zählen:
– allgemeine und unverbindliche Beratung zum Thema Zusatzvorsorge
– Informationen zur individuellen Vorsorgeposition
– Auskünfte über die Höhe der Einzahlungen
– Überprüfung der Regelmäßigkeit der Einzahlungen
– Ausfüllen von Formularen zu Anfragen aller Art von Leistungen an den Zusatzrentenfonds des Mitglieds (Einschreibung, Vorschüsse, Ablöse, Auszahlungen, steuerliche Aspekte)
– Unterstützung bei der Interpretation der Mitteilungen von Seiten der Zusatzrentenfonds
– Bewertung der Zweckmäßigkeit von zusätzlichen Einzahlungen in den Rentenfonds
– Einschreibung von zu Lasten lebenden Familienmitgliedern
– Überprüfung der Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Sozialmaßnahmen, die von der Region für finanzielle Notsituationen angeboten werden.
Das Bausparmodell
Das Bausparen über die Zusatzrente hat in Südtirol einen längeren Anlauf gebraucht. Nun ist es aber mit einem neuen Beschluss der Landesregierung im Sommer 2015 umgesetzt worden und verspricht aufgrund der steigenden Nachfrage ein Erfolgsmodell zu werden.
Dass die Nachfrage nach dem Bauspardarlehen bei den Zusatzrentensparern in letzter Zeit gestiegen ist, hat auch damit zu tun, dass die Landesregierung eine hartnäckige Forderung des ASGB in ihren Beschluss aufgenommen hat: nämlich die Festlegung eines niedrigen Fixzinssatzes auf das Bauspardarlehen. In den vorherigen Beschlüssen war nämlich ein variabler Euribor-gebundener Zinssatz enthalten, der aktuell zwar günstig erschien, zukünftig aber das Risiko stark steigender Zinsen beinhaltete.
Mit dem fixen Zinssatz von 1% und aufgrund weiterer Vorteile kann es jetzt für einen Zusatzrentensparer in Südtirol sehr interessant sein, für den Kauf, Bau oder die Sanierung der Erstwohnung vom Bausparmodell Gebrauch zu machen.
Eingezahlte Beträge in einen Zusatzrentenfonds können bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 5.164,57 Euro für die eigene Person oder für zu Lasten lebende Familienmitglieder vom Gesamteinkommen abgezogen werden. Zu beachten ist hier jedoch die spezifische Regelung, welche für öffentlich Bedienstete in kollektivvertraglichen bzw. geschlossenen Zusatzrentenfonds gilt.
Der gewährte Kreditrahmen für das Bauspardarlehen entspricht maximal der doppelten Höhe des im Zusatzrentenfonds angesparten Kapitals. Es muss ein Kapital von mindestens 15.000 Euro angespart worden sein, der Höchstbetrag des gewährten Bauspardarlehens liegt bei 150.000 Euro. Für Eheleute und Personen in eheähnlichen Beziehungen beträgt der Höchstbetrag des Bauspardarlehens 250.000 Euro.
Das Bauspardarlehen ist ein mittel- bis langfristiges zinsgünstiges Darlehen aus einem Fonds des Landes Südtirols, mit einer Laufzeit von mindestens 18 Monaten bis höchstens 20 Jahren.
Die Rentenposition und das bis zum Abschluss der Baufinanzierung angesparte Kapital im Zusatzrentenfonds bleiben während der gesamten Finanzierungslaufzeit erhalten, da das Bauspardarlehen eine gute Alternative zum Vorschuss für den Erwerb einer Erstwohnung bietet.
Das Land Südtirol fördert das Projekt Bausparen und somit kann das Bauspardarlehen zu einem fixen Zinssatz von 1% vergeben werden.
Das Bausparen erlaubt es, das Sparen, den Konsum und die Rückzahlung des Kapitals mit dem Lebenszyklus einer Familie in Einklang zu bringen.
Um ein Bauspardarlehen zu beantragen, wendet man sich an eine der vertragsgebundenen Banken (Volksbank, Raiffeisen, Sparkasse, Südtirol Bank). Werden die notwendigen Voraussetzungen erfüllt, wird das Bauspardarlehen durch die Bank aus einem öffentlichen Fonds des Landes gewährt.
Das Bauspardarlehen kann mit Ratenzahlung des Kapitals, wobei jede regelmäßige Rate aus einem Anteil des erhaltenen Finanzierungskapitals und einer Zinsrate besteht getilgt werden.
Im Falle von Kauf muss der notarielle Vertrag für die Eigentumsübertragung innerhalb von 18 Monaten ab Einreichung des Gesuches um ein Bauspardarlehen abgeschlossen werden. Im Falle von Neubau, Kauf einer in Bau befindlichen Wohnung oder bei Wiedergewinnung muss das Gesuch um ein Bauspardarlehen innerhalb von 18 Monaten ab der Mitteilung des Baubeginns an die zuständige Behörde, auf keinen Fall aber nach Abschluss der Arbeiten, eingereicht werden.
Zu berücksichtigen gilt es, dass die vertragsgebundenen Banken sowohl die Voraussetzungen als auch die Kreditwürdigkeit des Antragstellers/der Antragstellerin prüfen. Wenn die notarielle Urkunde für den Kauf bereits gemacht wurde, die Zuteilung in eine Wohnbaugenossenschaft schon abgeschlossen ist oder die Bau- oder Wiedergewinnungsmaßnahmen inzwischen beendet wurden, können Sie kein Ansuchen um ein Bauspardarlehen stellen. Es besteht nicht die Möglichkeit, um ein Bauspardarlehen anstelle eines bereits abgeschlossenen Darlehens anzusuchen.
Das Bauspardarlehen kann mit Wohnbauförderungsmaßnahmen sowie mit einem Eigenheimdarlehen einer Bank kombiniert werden.
Wenn Sie den Kauf, den Bau oder die Wiedergewinnung Ihrer Erstwohnung planen und um ein Bauspardarlehen ansuchen möchten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen seit mindestens 8 Jahren in der Zusatzvorsorge eingeschrieben sein
- Sie müssen in einem vertragsgebundenen Zusatzrentenfonds eingeschrieben sein (z.B. Laborfonds)
- Sie müssen seit mindestens 5 Jahren in der Provinz Bozen ansässig sein
- die Immobilie, die Sie kaufen, bauen oder wiedergewinnen möchten, muss sich in der Provinz Bozen befinden, Ihr Eigentum sein oder werden und Ihre Erstwohnung sein oder werden
- Sie müssen mindestens 15.000 Euro angereiftes Vermögen im vertragsgebundenen Zusatzrentenfonds haben
- Sie dürfen nicht älter als 65 Jahre sein
Die Infopoints in den Bezirksbüros des ASGB geben Auskunft rund um das Thema Bausparen. Die endgültige Entscheidung über die Gewährung eines Bauspardarlehens trifft allerdings die jeweilige vertragsgebundene Bank.
Weitere Infos finden Sie auch im Internet unter www.bausparen.bz.it