Leistung für Rentner

Pensionisten, die Sozialleistungen oder Zusatzleistungen beanspruchen, die an die Höhe des Einkommens gebunden sind, müssen jedes Jahr die RED-Erklärung machen. Dazu gehören unter anderem das Sozialgeld, die Hinterbliebenenrente oder das Invalidengeld. Das NISF/INPS überprüft jedes Jahr die Einkommenssituation seiner Rentner, die für die Zuweisung der Zusatzleistungen ausschlaggebend ist.

Folgende Unterlagen könnten benötigt werden:

  • Eine Kopie der Identitätskarte
  • Einkommensnachweise (Steuererklärung, CU Modell, Nachweise über alle Zinserträge usw.)
  • Nachweise von eventuellen steuerfreien Einkommen (Invalidenrenten, Auslandseinkommen usw.)

Die selben Unterlagen müssen für den Partner oder die anderen Familienmitglieder übermittelt werden, sofern das NISF/INPS das verlangt.

Das RED Modell und die damit zusammenhängenden Unterlagen müssen vom Bürger zehn Jahre lang aufbewahrt werden.

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