Einkommenserklärung RED
Leistung für Rentner
Pensionisten, die Sozialleistungen oder Zusatzleistungen beanspruchen, die an die Höhe des Einkommens gebunden sind, müssen jedes Jahr die RED-Erklärung machen. Dazu gehören unter anderem das Sozialgeld, die Hinterbliebenenrente oder das Invalidengeld. Das NISF/INPS überprüft jedes Jahr die Einkommenssituation seiner Rentner, die für die Zuweisung der Zusatzleistungen ausschlaggebend ist.
Folgende Unterlagen könnten benötigt werden:
- Eine Kopie der Identitätskarte
- Einkommensnachweise (Steuererklärung, CU Modell, Nachweise über alle Zinserträge usw.)
- Nachweise von eventuellen steuerfreien Einkommen (Invalidenrenten, Auslandseinkommen usw.)
Die selben Unterlagen müssen für den Partner oder die anderen Familienmitglieder übermittelt werden, sofern das NISF/INPS das verlangt.
Das RED Modell und die damit zusammenhängenden Unterlagen müssen vom Bürger zehn Jahre lang aufbewahrt werden.