Für die Abschreibung von Sanierungsmaßnahmen, welche eine Energieeinsparung mit sich bringen – es handelt sich hier um den sog. „ECOBONUS“ gemäß Gesetz 296/2006 – muss die ENEA-Meldung ECOBONUS gemacht werden. Die Meldung muss innerhalb von 90 Tagen ab Bauende versendet werden.

Ein Großteil der energetischen Sanierung kann auch mit dem „BONUS CASA“ abgeschrieben werden, Art. 16bis DPR 917/86. Darunter fallen beispielsweise die Fenster. Dort ist für die Abschreibung keine verpflichtende ENEA-Meldung vorgesehen.

Markisen und andere Beschattungselemente können nur mit dem ECOBONUS abgeschrieben werden und dafür ist die ENEA-Meldung notwendig. Die Meldung dafür kann über das Steuerbeistandszentrum DGA GmbH im ASGB gemacht werden.

Da bei den beiden Abschreibungsarten eigene kumulierbare Obergrenzen sind, kann es bei größeren Sanierungen von Vorteil sein, den energetischen Teil, falls vorhanden, über den ECOBONUS abzuschreiben.

Grundsätzlich sollte man sich immer vor Beginn der Arbeiten bei uns informieren, bzw. ein Beratungsgespräch vereinbaren, da die Materie sehr komplex und vielschichtig ist.

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