ASGB-Handel, Hotel und Gastgewerbe
Der Handelssektor hat in Südtirol eine jahrhundertealte Tradition und zählt heute ebenso wie das Gastgewerbe zu den wichtigsten Bereichen der heimischen Wirtschaft.
Die Fachgewerkschaft ASGB-Handel, Hotel und Gastgewerbe umfasst aber auch weitere wichtige Dienstleistungsbereiche wie den Sektor Freiberuf und setzt sich für gute Arbeitsbedingungen und eine angemessene Entlohnung der Beschäftigten ein.
Derzeit gültige Landeszusatzverträge
Informationen und Dokumente
Bilaterale Körperschaft für den Südtiroler Handels- und Dienstleistungssektor (EbK)
Die EbK ist eine gemeinsame Einrichtung der Landesfachgewerkschaften und des Handels- und Dienstleistungsverbandes Südtirol (hds). Der ASGB ist Mitgründer der EbK und bestimmt daher auch die angebotenen Leistungen mit. Die EbK bietet allen Betrieben und Beschäftigten des Handels- und Dienstleistungssektors, welche die vorgesehenen Beiträge ordnungsgemäß einzahlen und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, interessante und nützliche Leistungen an. Klicke hier für weitere Informationen.
Die Südtiroler Tourismuskasse (STK)
Die Südtiroler Tourismuskasse (STK) ist eine bilaterale Körperschaft, die vom Südtiroler Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) und den Landesfachgewerkschaften des Tourismussektors gegründet wurde. Dadurch sollen die gemeinsamen Interessen der Arbeitnehmer und Unternehmer im Südtiroler Gastgewerbe gefördert werden. Die STK bietet ihren Mitgliedern, sowohl den Gastbetrieben als auch ihren Beschäftigten, bei Erfüllung der festgelegten Voraussetzungen, verschiedene Leistungen an.
Klicke hier, um mehr Informationen zu erhalten.
FONDO EST – der Gesundheitsfonds für die Beschäftigten im Handelssektor und Gastgewerbe
Beschäftigte im Handelssektor und des Gastgewerbes, deren Betriebe den kollektivvertraglich vorgesehenen Beitrag an den gesamtstaatlichen Gesundheitsfonds des Tertiärsektors „Fondo Est“ entrichten, können für Ausgaben im Gesundheitsbereich in öffentlichen Krankenhäusern sowie in konventionierten, in bestimmten Fällen auch nicht konventionierten, privaten Gesundheitseinrichtungen um eine Rückerstattung ansuchen.
Zu den erstatteten Ausgaben gehören Zahnarztleistungen ebenso wie Brillen, Kontaktlinsen, Physiotherapien, Facharztvisiten, operative Eingriffe, Krankenhausaufenthalte, usw.
Interessant ist auch das sogenannte Mutterschaftspaket, welches für Leistungen in privaten Einrichtungen eine Rückerstattung von bis zu 1.000 Euro pro Schwangerschaft vorsieht.
Seit August 2016 ist es für die Südtiroler Beschäftigten des Handelssektors zudem nicht mehr notwendig, sich an eine konventionierte Zahnarztpraxis zu wenden, sondern sie können auch die Rechnungen des Zahnarztes ihrer Wahl für eine Rückerstattung einreichen.
In manchen Fällen ist eine Vormerkung direkt über den „Fondo Est“ erforderlich, daher empfiehlt es sich, sich vor Inanspruchnahme einer Gesundheitsleistung zu informieren.
Für die entsprechenden Formulare, die Grüne Auskunfts- und Vormerknummer, den aktuellen Gesundheitsplan, die Liste der konventionierten privaten Einrichtungen und weitere Informationen besuchen Sie bitte die Internetseite des „Fondo Est“ www.fondoest.it.
CADIPROF – MUTUAL HELP
Die Beschäftigten von Freiberuflern in Südtirol (Wirtschafts- und Arbeitsrechtsberater, Rechtsanwaltskanzleien, Geometer- und Architektenstudios, Zahnarzt- und Ärztepraxen, usw.), deren Arbeitgeber die kollektivvertraglich vorgesehenen Beiträge ordnungsgemäß an die Gesundheitsfonds CADIPROF und/oder MUTUAL HELP einzahlen, können, anders als bisher nur bei CADIPROF, aufgrund eines Abkommens mit dem ASGB-Handel, Hotel und Gastgewerbe sowie den anderen Fachgewerkschaften des Sektors, für Rückerstattungen im Gesundheitsbereich ab 1. Juli 2017 zwischen drei Leistungspaketen auswählen:
- Leistungspaket des gesamtstaatlichen Gesundheitsfonds CADIPROF www.cadiprof.it
- Kombiniertes Basisgesundheitspaket des lokalen Gesundheitsfonds MUTUAL HELP (RAIFFEISEN) www.mutualhelp.eu (inklusive Familienpaket von CADIPROF)
- Ergänzendes Gesundheitspaket (Aufpreis zu Lasten des Arbeitnehmers von monatlich 2,50 Euro) des lokalen Gesundheitsfonds MUTUAL HELP (RAIFFEISEN) www.mutualhelp.eu (inklusive Familienpaket von CADIPROF)
Für weitere Informationen über Kollektivverträge, Zusatzverträge, Betriebsabkommen usw. kontaktieren Sie bitte den zuständigen Fachsekretär.
Für weitere Informationen über Kollektivverträge, Zusatzverträge, Betriebsabkommen usw. kontaktieren Sie bitte den zuständigen Fachsekretär.
Kontakt ASGB-Handel, Hotel und Gastgewerbe
Alex Piras
Fachsekretär ASGB-Handel Hotel Gastgewerbe
Bindergasse 30, I-39100 Bozen
Tel. +39 0471 308200 | Fax +39 0471 308201