30.10.2024
Haushaltsvoranschlag
ASGB fordert klare Maßnahmen für strukturelle Lohnerhöhungen und zielgerichtete Unterstützung der Bevölkerung
Der Haushaltsvoranschlag des Landes Südtirols für die Jahre 2025 bis 2027 erreicht mit einem Gesamtvolumen von 7,92 Milliarden Euro ein neues Rekordniveau. Der Autonome Südtiroler Gewerkschaftsbund (ASGB) fordert mit Vehemenz Maßnahmen, die sicherstellen, dass Teile der Mittel auch wirklich bei den Menschen ankommen, die sie benötigen und deren Kaufkraft stärken.
„In Bezug auf die Bereitstellung von 450 Millionen Euro für Kollektivvertragsverhandlungen im öffentlichen Sektor über die nächsten drei Jahre muss das Land nun endlich dafür sorgen, dass es zu dauerhaften Lohnerhöhungen für die Beschäftigten kommt. Dabei ist zu präzisieren, dass die geplante Summe geringer ist als ursprünglich angekündigt,“ erklärt der Vorsitzende des ASGB, Tony Tschenett. Der ASGB betont, dass die Zeiten von einmaligen Zahlungen als Ersatz für langfristige Lohnanpassungen vorbei sein müssen. „Die Kaufkraft der Beschäftigten ist durch die anhaltende Inflation stark geschwächt. Was auf den ersten Blick wie eine hohe Summe erscheint, relativiert sich, wenn man die Zahl der betroffenen Arbeitnehmer betrachtet. Die vom Land geplante Summe für Kollektivvertragsverhandlungen ist nicht mit einer tatsächlichen Lohnerhöhung gleichzusetzen, denn es werden nicht einmal die inflationsbedingten Kaufkraftverluste vollständig kompensiert. Das Land ist in der Pflicht, mehr für die Sicherung der Realeinkommen zu tun und konkrete Maßnahmen zur Erhöhung der bereitgestellten Mittel zu ergreifen,“ so Tschenett weiter.
Mit Blick auf die geplanten 150 Millionen Euro zur Bekämpfung der Altersarmut äußert der ASGB positive Zustimmung, mahnt jedoch gleichzeitig zur Vorsicht und zur genauen Formulierung der Förderkriterien. „Es ist absolut notwendig, dass die Mittel direkt und unbürokratisch bei jenen ankommen, die aufgrund niedriger Renten und der steigenden Inflation in prekäre Situationen geraten sind. Der ASGB fordert eine transparente Gestaltung der Maßnahmen, und es muss gewährleistet sein, dass die Gelder ohne unnötige bürokratische Hürden den bedürftigen Rentnern zugutekommen. Gerade für ältere Menschen, die oft in ihrer Mobilität eingeschränkt sind und Schwierigkeiten im Umgang mit komplexen bürokratischen Prozessen haben, müssen unkomplizierte Zugänge geschaffen werden. Um dies zu gewährleisten, fordern wir mit Nachdruck, in die Kriterienfestlegung miteinbezogen zu werden,“ hebt Tschenett hervor.
Positiv bewertet der ASGB auch die Reduzierung der IRAP für Unternehmen, die höhere Löhne zahlen. Diese Maßnahme, die auf Initiative der Sozialpartner beschlossen wurde, stellt für den ASGB einen entscheidenden Schritt in Richtung einer sozialgerechten Wirtschaft dar. „Dass das Land den von den Gewerkschaften vorgeschlagenen Schritt setzt, Unternehmen, die faire Löhne zahlen, steuerlich zu entlasten, zeigt, dass der soziale Zusammenhalt ein zentrales Anliegen ist. Diesen Kurs gilt es auch in anderen Bereichen konsequent weiterzuverfolgen,“ bekräftigt der ASGB-Vorsitzende.
Zusammenfassend fordert der ASGB eine nachhaltige und transparente Umsetzung des Rekordhaushalts 2025-2027. Die geplanten Mittelverteilungen bieten eine große Chance, soziale Gerechtigkeit und die Lebensqualität der Bevölkerung zu stärken. Dafür müssen jedoch klare und wirksame Schritte zur strukturellen Lohnanpassung, zur zielgerichteten Bekämpfung der Altersarmut und zur Förderung fairer Löhne ergriffen werden. Der ASGB wird diesen Prozess weiterhin kritisch und engagiert begleiten, um sicherzustellen, dass die versprochenen Reformen tatsächlich dort ankommen, wo sie am dringendsten benötigt werden.
„Ein Rekordhaushalt ist nur dann etwas wert, wenn er nachhaltig und spürbar das Leben der Menschen verbessert,“ fasst Tschenett abschließend zusammen.
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