Wir sind die Gewerkschaft der deutsch- und ladinischsprachigen RentnerInnen.
Uns gibt es seit der Gründung des ASGB.
Wir vertreten die RentnerInnen in rechtlicher, sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht.

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Unterstützungsleistungen für Seniorinnen und Senioren in Südtirol – ein kurzer Überblick

Ältere Menschen tragen in unserer Gesellschaft viel Verantwortung, haben gearbeitet, Familien aufgebaut und Generationen geprägt. Mit zunehmendem Alter rücken jedoch andere Fragen in den Vordergrund: Wie kann ich meine Grundbedürfnisse finanzieren, wenn meine Rente gering ist? Was passiert, wenn ich pflegebedürftig werde? Welche Hilfen gibt es, um trotz eingeschränkter Mittel in Würde und Sicherheit leben zu können? Kann ich nach der Rente noch weiterarbeiten? Das Land Südtirol hat ein umfangreiches Maßnahmenpaket, das Seniorinnen und Senioren finanziell und sozial unterstützt. Diese Leistungen sind unterschiedlich ausgestaltet: Manche richten sich direkt an Rentnerinnen und Rentner, andere an pflegende Angehörige, wieder andere an Personen, die auf zusätzliche Hilfe im Alltag angewiesen sind. Im Folgenden möchte ich einen kurzen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten und Leistungen geben.

Rentenbezuschussung – außerordentliche Einkommensunterstützung

Die Rentenbezuschussung ist eine zentrale Neuerung für die Jahre 2025–2027. Sie bietet eine einmal jährlich ausbezahlte Unterstützung, die von der Einkommenssteuer befreit ist. Voraussetzungen sind der Wohnsitz in Südtirol, die Vollendung des 65. Lebensjahres, der Bezug einer INPS-Rente (möglich ist auch der Bezug eine Frührente, einer Hinterbliebenenrente oder eine Sozialrente), ein ISEE-Wert von höchstens 20.000 € und die Antragstellung samt ISEE-Bescheinigung muss bis spätestens 30. September 2025 bei einem Patronat eingereicht werden. Der jährlich mögliche Zuschuss entspricht der Differenz zwischen 1.000 € und der eigenen monatlichen Bruttorente (Stichtag: Dezember des Vorjahres), multipliziert mit zwölf Monaten. Die Leistung ist streng personenbezogen, nicht übertragbar und wird nicht als Einkommen bei der Berechnung der wirtschaftlichen Lage im Hinblick auf den Bezug finanzieller Sozialhilfe oder zur Berechnung der Sätze für die Leistungen des ambulanten Betreuungsdiensts berücksichtigt. Damit soll verhindert werden, dass die Auszahlung zu einer Kürzung anderer wichtiger Unterstützungen führt.

Finanzielle Sozialhilfe und soziales Mindesteinkommen

Neben der Rentenbezuschussung gibt es für einkommensschwache Seniorinnen und Senioren, die sich in wirtschaftlicher Not befinden die Möglichkeit, beim Sozialsprengel die finanzielle Sozialhilfe zu beantragen. Auf staatlicher Ebene ist dies der “assegno di inclusione” der in Alternative dazu beantragt werden könnte. Falls der Rentner älter als 75 Jahr ist, allein lebt, keine erweiterte Familiengemeinschaft hat und sein Einkommen vorwiegend aus einer Rente besteht, wird die Ausgleichsleistung zwölf Monate ausbezahlt und bei Fälligkeit von Amts wegen, nach erneuter Überprüfung, verlängert. Dieses Instrument ist eine wichtige Sicherheitslinie für alle, deren Altersrente kaum zum Leben reicht.

Miet- und Wohnnebenkostenbeiträge

Wohnen ist einer der größten Kostenfaktoren im Alter. Deshalb unterstützt das Land Südtirol auch hier mit Mietbeiträgen und Beiträgen für Wohnungsnebenkosten. Einen erhöhten Beitrag für Wohnungsnebenkosten wird alleinstehenden Seniorinnen und Senioren ab 65 Jahren gewährt, die ein jährliches Rentennettoeinkommen bis 10.000 € haben.

Pflegegeld

Ein zentraler Baustein der sozialen Absicherung auch im Alter ist das Pflegegeld. Es ist unabhängig von Einkommen und Vermögen und wird nach dem individuellen Pflegebedarf berechnet. Ein Einstufungsteam des Landes erhebt den Pflegebedarf in der Regel in den Räumlichkeiten des Dienstes. In besonderen Fällen kommt das Pflegeteam auch zu Hause. Bei der Einstufung erhebt das Einstufungsteam die Wohnsituation und die vorhandenen Hilfsmittel. Bewertet wird der aktuellen Pflege- und Betreuungsbedarf in den Bereichen Körperpflege, Nahrungsaufnahme, Hilfe beim Toilettengang, Mobilität, kognitiven Einschränkungen, Beschäftigung, Tagesgestaltung und soziale Beziehungen. Die Erhebung des Pflege- und Betreuungsbedarfs erfolgt in Stunden und Minuten und wird in 4 Pflegestufen entsprechend dieser Tabelle ausbezahlt:

  • Pflegestufe 1 (mehr als 60–120 Stunden/Monat): 587,50 €
  • Pflegestufe 2 (mehr als 120–180 Stunden/Monat): 900 €
  • Pflegestufe 3 (mehr als 180–240 Stunden/Monat): 1.350 €
  • Pflegestufe 4 (mehr als 240 Stunden/Monat): 1.800 €

Mit diesem Geld können pflegende Angehörige, professionelle Hilfen oder andere Unterstützungsleistungen finanziert werden. Es ist für die Pflege zweckgebunden und dient der Sicherung eines würdigen Lebens trotz Pflegebedürftigkeit.

Rentenmäßige Absicherung bei Pflegezeiten

Viele Angehörige übernehmen die Pflege von Familienmitgliedern – oft unbezahlt oder auch indem sie ihr Arbeitsverhältnis auf Teilzeit reduzieren oder sie sind selbstständig und arbeiten auch in diesem Fall einfach weniger. Damit diese Zeiten nicht zu Lücken in der Altersvorsorge führen, gibt es einen Zuschuss für freiwillige Rentenbeiträge bis zu einem jährlichen Höchstausmaß von 4000 Euro. Dieser Beitrag der Region kann bis zum Erreichen der Mindestvoraussetzung für die Dienstalters- oder Altersrente, oder über das vorgesehene Alter hinaus, wenn der Antragsteller nicht die Mindestbeitragsjahre von 20 Jahren angereift hat, gewährt werden. Der Beiträge wird für die Pflege von Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, oder Verwandte oder Verschwägerte gewährt, die in die 2. Pflegestufe oder höher eingestuft sind und kann über das Patronat angesucht werden.

Ambulanter Betreuungsdienst

Nicht jeder Senior benötigt eine stationäre Pflege, viele brauchen nur punktuelle Unterstützung im Alltag. Hier setzt der ambulante Betreuungsdienst an, der von den Sozialsprengeln angeboten wird. Er unterstützt Menschen, die familiär oder persönlich überlastet sind, und übernimmt Aufgaben, die Betroffene nicht mehr allein erledigen können. Die Kosten werden einkommensabhängig berechnet.

Tagessatz im Seniorenheim und Taschengeld

Die Kosten für den Aufenthalt im Seniorenwohnheim werden zwischen Land (öffentliche Hand) und Bewohner aufgeteilt. Das Land übernimmt die Kosten für Pflege und Betreuung und die Heimbewohner zahlen grundsätzlich den Hotelkostenanteil (Unterkunft, Verpflegung, Reinigung, allgemeine Dienstleistungen). Die Höhe des Grundtarifes für den Heimbewohner ist zwischen den Heimen etwas unterschiedlich und sie hängt auch davon ab ob es sich um ein Einzel- oder Zweibettzimmer handelt. Reicht das Einkommen und Vermögen des Heimbewohners nicht oder nicht mehr aus, um die Kosten zu decken, sind Ehepartner und Kinder verpflichtet den ungedeckten Teil zu übernehmen. Wenn deren Einkommen nicht ausreicht, kann um eine individuelle Berechnung des Beitragssatzes beim Sozialsprengel angesucht werden. Dort wird Einkommen und Vermögen der Familienangehörigen geprüft und der angepasste Beitragssatz ermittelt. Wenn das Einkommen der Familie nicht ausreicht die Heimkosten zu tragen, springt die Wohnsitzgemeinde des Heimbewohners ein und übernimmt den offenen Betrag.

Heimbewohner, deren Einkommen nicht ausreichen, um den Kostenanteil zu übernehmen, haben jedoch auch immer das Recht für persönliche Ausgaben (z. B. Kleidung, Hygieneartikel, kleine Freizeitaktivitäten) ein monatliches Taschengeld zu behalten.

Ticketbefreiung im Gesundheitswesen

Ein weiterer wichtiger Bereich ist der Zugang zum Gesundheitssystem. Hier können ältere Menschen abhängig von Alter und Einkommen von der Zahlung der Gesundheitstickets befreit werden. Es gibt verschiedene Befreiungskodizes (E01, E11, E03, E04, E99), die je nach Einkommenssituation oder Rentenart angewandt werden. Damit wird garantiert, dass Menschen mit kleinem Einkommen nicht durch Gesundheitskosten zusätzlich belastet werden.

Zusatzeinkommen für Rentnerinnen

Viele Seniorinnen und Senioren möchten auch nach ihrer Pensionierung noch etwas dazuverdienen. Die Beweggründe dafür sind sehr unterschiedlich, manche möchten ihre berufliche Leidenschaft weiter ausüben, andere suchen nach geistiger oder körperlicher Aktivität im Alter, wieder andere benötigen ein zusätzliches Einkommen aus wirtschaftlichen Gründen.

Wer eine Altersrente bezieht, kann uneingeschränkt dazuverdienen, egal ob als Arbeitnehmer oder als Selbständiger. Es besteht die Möglichkeit, durch weitere Beitragszahlungen während einer weiteren Erwerbstätigkeit einen Pensionszuschlag (supplemento di pensione) zu erwerben.

Grundsätzlich ist es allen Rentnern erlaubt gelegentliche selbständige Tätigkeiten auszuüben. Bis zu einem Einkommen von 5.000 € brutto pro Jahr (auch bei verschiedenen Auftraggebern) können so zur Rente dazuverdient werden ohne eine Rentenkürzung zu erhalten und ohne zusätzlichen Sozialabgaben zu leisten. Dieses Einkommen ist jedoch steuerpflichtig (IRPEF). Wenn diese Grenze überschritten wird, besteht die INPS Beitragspflicht, an die INPS-Sonderverwaltung. Bei Frühpensionierungen wie Quota 100/102/103 oder APE Sociale kann es bei Überschreitung dieser Grenze zur zeitweiligen Aussetzung der Rente kommen. Genaue Informationen können bei den Patronaten eingeholt werden.

Das Zusammenspiel von Rentenbezuschussung, Sozialhilfe, Wohn- und Pflegeunterstützung sowie Gesundheitsvergünstigungen zeigt, dass das Land Südtirol einen ganzheitlichen Ansatz verfolgt. Entscheidend ist jedoch, dass Seniorinnen und Senioren sowie ihre Familien gut informiert sind und die Anträge rechtzeitig bei Sozialsprengeln, Patronaten oder bei der Gemeinde einreichen. Nur so können die vorgesehenen Hilfen tatsächlich wirksam werden.

Bozen, 20. Oktober 2025

Foto der Vorstandssitzung vom 20. Oktober 2025

 

Jahreshauptversammlung mit anschließendem
Imbiss im Gasthof Brunnerhof in Klausen

Termin: Donnerstag, 27. November 2025
Beginn: 15.00 Uhr

Zu Beginn spricht Giuseppe Specchio, Kommandat der Carabinieri-Kompanie Brixen
zu allgemeinen Sicherheitsthemen, Schutz vor Betrug und Täuschung.

Anmeldung ab 13. Oktober 2025

Die Aktionsgruppe Eisacktal: Wir freuen uns auf eine zahlreiche Teilnahme.

Interessierte Mitglieder des ASGB-Bezirk Brixen können sich
telefonisch im Bezirksbüro in Brixen unter der Telefonnummer 0472 83 45 15, 

bei Karl Niedrist
Tel. 349 08 46 523 

oder bei Sepp Brunner
Tel. 328 38 07 302 

Pflegende Angehörige: Rentenbeiträge für Pflegezeiten

Die Menschen werden immer älter und daher gibt es auch immer mehr Pflegebedürftige.

Eine würdevolle Pflege zu Hause in der gewohnten Umgebung ist wünschenswert.

Pflegende Angehörige leisten einen wichtigen Beitrag in der Familie und auch für die gesamte Gesellschaft.

Angehörige, die schwerpflegebedürftige Familienmitglieder der 2., 3. oder 4. Pflegestufe betreuen, Rentenlücken haben und Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge in die Rentenkasse einzahlen oder einem Zusatzrentenfonds beigetreten sind, können um einen Beitrag ansuchen. Davon ausgeschlossen sind Vollzeitangestellte, da diese rentenmäßig bereits abgesichert sind.

Informationen über den Beitrag für die rentenmäßige Absicherung der Pflegezeiten gibt es bei den Patronaten oder bei der Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung (ASWE) – Tel. 0471 418318 oder E-Mail elisabeth.brichta@provinz.bz.it.

Wenn die Rente nicht zum Leben reicht

Bereits im fernen Jahre 2013 hat das Land den Mindestrentnern*innen angekündigt, ihnen durch Unterstützungsleistungen unter die Arme greifen zu wollen.

Dass dies nur über das NISF/INPS erfolgen kann, war damals schon klar. Die Rente fällt bekanntlich unter die staatliche Kompetenz. Eine finanzielle Aufstockung für Mindestrentner/innen seitens der Provinz Bozen hat das NIFS/INPS immer als Einkommen bewertet und hätte zur Folge eine Reduzierung seitens des Staates bewirkt. Daher ist dieses Vorhaben immer gescheitert.

Um den Mindestrentnern*innen in Südtirol trotzdem entgegenzukommen, wurde 2015 der Beitrag für Wohnungsnebenkosten eingeführt.

Die Kriterien um Inanspruchnahme der Wohnnebenkosten haben sich allerdings als zu hoch und restriktiv erwiesen, sodass viele Mindestrentner*innen trotz Unterstützungsbedarf ausgeschlossen wurden. Nur eine geringe Anzahl von Personen konnte diesen Beitrag beanspruchen.

Der Jahreshaushalt 2025 mit einem Rekordvolumen von 8 Milliarden Euro, in dem der gesetzliche Rahmen für Unterstützungsleistungen festgelegt wurde, ließ bei den Mindestrentnern*innen neuerdings Hoffnung aufkommen. Dafür wurde für den Dreijahreszeitraum 2025- 2027 mit jeweils 50 Millionen Euro jährlich ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung der Altersarmut und Aufstockung der Niedrigrenten gesetzt. Ein langgehegter Kampf für die von Inflation und Kaufkraftverlust besonders betroffenen Niedrigrentner*innen schien endlich mit Erfolg gekrönt zu werden. In Bozen lag die Inflation im Jänner 2025 mit 2,5 % italienweit an erster Stelle, bei einer Inflation auf nationaler Ebene von 1,5 %.

Das Treffen am 29. November 2024 von LH Arno Kompatscher, Soziallandesrätin Rosmarie Pamer, Vertreter der Landesverwaltung, Vertreter der Sozialpartner (ASGB-Rentner) und der Patronate diente dazu, die verschiedenen Aspekte der Umsetzung dieser Maßnahme zu diskutieren. Personen mit einer NISF/INPS Rente und einem Mindestalter von 65 Jahren sollten unter der Voraussetzung, dass sie eine ISEE unter 20.000 Euro aufweisen und eine monatliche Bruttorente von maximal 1.000 Euro beziehen, unterstützt werden.

Die Auszahlung der Unterstützungsleistung an die Berechtigten sollte dann über das Fürsorgeinstitut NISF/INPS einmal jährlich erfolgen.

Zudem wurde eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der Patronate, des NISF/INPS und der Landesverwaltung eingesetzt, um die technischen Details des Verfahrens abzuklären und weitere treffsichere Kriterien auszuarbeiten. Wie sich nun herausstellt, hat sich die Komplexität des Verfahrens viel schwieriger als vorgesehen erwiesen, um baldigst ein Abkommen mit dem NISF/INPS abschließen zu können. Die Ankündigung den Niedrigrentnern*innen die Auszahlung der Aufstockung bereits im ersten Halbjahr 2025 auszuzahlen, ist deshalb neuerdings hinfällig.

Natürlich würde die Ausschüttung der Gelder im Gießkannen System die zeitliche Umsetzung verringern. Die ASGB-Rentner sprechen sich aber klar dagegen aus. Wir sind vielmehr der Auffassung, dass über die ISEE hinaus weitere Kriterien zur Anwendung kommen müssen, um eine strukturelle, langfristige und sozialgerechte Finanzierbarkeit gewährleisten zu können. Ein Aufwand der sicher nicht leicht ist.

Wir sind der Meinung, dass Nutznießer dieser Maßnahme vor allem Personen sein müssen, die unverschuldet und nachweislich ohne Eigenverschuldung in eine Notsituation geraten sind und nicht Personen, die bewusst auf Einzahlungen verzichtet haben und sich durch Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung, Immobilien und Vermögen erwirtschaftet haben.

Um die Lebensqualität der Niedrigrentner*innen in Südtirol zu verbessern, fordern die ASGB-Rentner daher zwar eine rasche, aber vor allem auch eine sozial gerechte Umsetzung der Unterstützungsmaßnahmen. Die Schere zwischen denen, die viel besitzen und jenen, die kaum über die Runden kommen, muss in unserem Land dringendst abgebaut werden. Es ist nicht tragbar, dass Rentner*innen, die ihr Leben lang gearbeitet haben, schlecht rentenversichert waren und somit am Lebensende bei Gesundheit, gesunder Ernährung und Gesundheitsleistungen Abstriche machen müssen, weil die Rente nicht reicht. Soziale Gerechtigkeit sieht anders aus.

Fachsekretär der ASGB Rentner, Stephan Vieider

 

VI. Ordentliche Landesversammlung am Samstag, 11. Mai 2024 in Terlan, Raiffeisensaal
ASGB-Rentner fordern mutige politische Entscheidungen für soziale Gerechtigkeit und bessere Lebensqualität für ältere Menschen

Die ASGB-Rentner hielten am 11. Mai 2024 ihre Landesversammlung in Terlan ab. Sie stand unter dem treffenden Motto „Uns verbindet die Solidarität“.

Mit fast 9000 Mitgliedern zählen die ASGB-Rentner zu den mitgliederstärksten Rentnerorganisationen des Landes. „Diese Stärke verdanken wir dem engagierten Einsatz der ehrenamtlichen Funktionären in den acht Bezirken“, ist der Fachsekretär, Stephan Vieider überzeugt und wünscht sich für alle, die sich auch weiterhin für die Verbesserung der Lebensqualität älterer Menschen und den Dialog zwischen den Generationen einsetzen, dass sie dieses Engagement als bereichernde Erfahrung im Ruhestand empfinden.

Nach zwei Jahren Pandemie sind Unsicherheit, Angst und Verzweiflung vor allem bei älteren Menschen groß. Inflation, fehlende Rentenanpassungen, Preissteigerungen für Energie und Lebensmittel sowie die sinkende Kaufkraft führen bei vielen Rentnern zu Hilflosigkeit. Obwohl die Polarisierung zwischen Arm und Reich auch bei Politikern angekommen ist, hat sich wenig geändert. Wir appellieren erneut an die Politik, mehr Mut zu zeigen und klarere Schritte für eine gerechtere Verteilung zu setzen.

Leider haben wir Rentnergewerkschaften nicht die Möglichkeit, Vertragsabschlüsse mit der Arbeitgeberseite zuschließen. Unsere Ansprechpartner sind die verantwortlichen Entscheidungsträger auf lokaler Ebene. Von ihnen verlangen wir in Zukunft angehört zu werden, bevor die großen Entscheidungen getroffen werden.

Viele Rentner*innen sorgen sich um ihre finanzielle Situation und wer in Zukunft ihre Pflege übernehmen wird. Die bevorstehende Pensionierungswelle und der Mangel an Arbeitskräften lassen auch in der Gesundheitsversorgung nichts Gutes ahnen. Niedriglöhne, unzumutbare Arbeitsbedingungen und steigende Preise sind Gründe für den Fachkräftemangel. Daher unterstützten die ASGB-Rentner auch die Kundgebung am 6. Juni 2023, um auf die Auswirkungen für Rentner*innen hinzuweisen. Es sollte selbstverständlich sein, dass arbeitende Menschen und Rentner*innen mit ihrem Einkommen ohne Unterstützungsleistungen auskommen.

Steigender Anteil älterer Menschen, niedrige Geburtenrate, veränderte Familienstrukturen und Lebensformen sowie steigende Zuwanderung; all das stellt unser Pflege- und Gesundheitssystem vor große Herausforderungen, die dringendst gemeinsam angegangen werden müssen. Eine Maßnahme in diese Richtung wurde mit dem Landesgesetz, Nr. 12, vom 6. Oktober 2022 gesetzt.

Aktives Altern heißt:

Die  Möglichkeit der Teilnahme an möglichst vielen Lebensbereichen zu haben. Denn gerade dieses Eingebundensein und die Anerkennung bedeuten Lebensqualität.

Die Einrichtung eines Seniorenanwaltes und die Ernennung von Senioren Beiräten in den einzelnen Gemeinden ermöglichen älteren Menschen mehr Mitsprache- und Gestaltungsrecht. Damit Pflege und Betreuung auch in Zukunft gewährleistet werden kann, müssen bestehende Dienste weiter abgesichert und ausgebaut werden. Es braucht Strukturen mit Übergangsbetten und ausreichend wohnortnahe Versorgungsangebote. Ein Netzwerk zwischen Allgemeinmedizin, wohnortsnahen Diensten und Krankenhäusern muss geschaffen werden, um eine multidisziplinäre Versorgung zu gewährleisten. Eine enge Zusammenarbeit soll zu einer verbesserten Gesundheitsversorgung und kürzeren Wartezeiten beitragen. Wichtig ist auch eine effiziente digitale Vernetzung des Gesundheitssystems, Bürokratieabbau und Entlastung für Hausärzte.

Die Attraktivität von Sozial- und Gesundheitsberufen muss gesteigert werden, durch bessere Arbeitsbedingungen und wettbewerbsfähige Löhne.

Personal muss nicht nur rekrutiert, sondern auch gehalten werden.

Südtirol zählt zu den reichsten Regionen Europas und doch erleben wir zurzeit eine soziale Schieflage. Wir fordern mutige politische Entscheidungen, Prioritäten bei ihren Entscheidungen und mehr Geld durch Umverteilung.

Es braucht eine Neuausrichtung der Sozialpolitik im Sinne von mehr Gerechtigkeit als Grundlage für den sozialen Frieden.

Die ASGB – Rentner werden weiterhin den sozialen Dialog suchen und sich für die Interessen und Anliegen der älteren Menschen einsetzen.

Ergebnis der Neuwahlen – ASGB-Rentner

Nach der Landesversammlung im Mai fanden am 3. Juni 2024 laut Statut die Neuwahlen zur Besetzung der verschiedenen Gremien mit untenstehendem Ergebnis statt.

Die Fachgewerkschaft ASGB-Rentner freut sich auf eine gute Zusammenarbeit und wünscht allen bestätigten und neugewählten Mitgliedern viel Kraft und Motivation für die bevorstehenden Aufgaben und Herausforderungen.

Präsidium ASGB-Rentner

Obkircher Siegfried (Obmann)
Mayr Wieser Edith (Obmann-Stellvertreterin)
Christanell Paul (Obmann-Stellvertreter)
Vieider Stephan (Fachsekretär)
Johann Egger (Kassier)

Landesvorstand ASGB-Rentner

Bezirk Bozen
Egger Johann
Fink Karl
Goller Richard
Mayr Wieser Edith
Obkircher Siegfried

Bezirk Meran
Christanell Paul
Lintner Martin
Mayr Maria

Bezirk Pustertal
Engl Georg
Steinhauser Anton
Steurer Ambrosius
Weger Theresia

Bezirk Sterzing
Frey Susanne

Bezirk Brixen
Niedrist Karl
Plaikner Prader Waltraud

Bezirk Schlanders
Egger Roswitha
Steiner Erwin

Bezirk Unterland
Fuchs Attilio

Bundesvorstand ASGB-Rentner

Brunner Josef
Cristanell Paul
Egger Johann
Egger Roswitha
Fink Karl
Mayr Maria
Mayr Wieser Edith
Niedrist Karl
Obkircher Siegfried
Seeber Hildegard
Steinhauser Anton
Vieider Stephan
Weger Theresia

Obmann der ASGB-Rentner, Siegfried Obkircher

 

Fachsekretär Stephan Vieider

Fachsekretär der ASGB-Rentner, Stephan Vieider

 

Mit 27. Oktober 2022 tritt das neue Landesgesetz „Aktives Altern in Südtirol“ in Kraft

Das Landesgesetz Nr. 12/2022 „Förderung und Unterstützung des aktiven Alterns“ ist am 28. Oktober in Kraft getreten und ist die gesetzliche Basis, um die Prävention, die gesellschaftliche Teilhabe und die soziale Sicherheit der Generation 60+ zu stärken. (Foto: Pixabay)

An der Erstellung der entsprechenden Gesetzesvorlage haben die ASGB-Rentner zusammen mit den konföderierten Rentnergewerkschaften und den Sozialverbänden wesentlich mitgearbeitet.
Mit der Schaffung eines eigenen Gesetzes wird nun den Senior*innen eine wichtige Rolle in der Gesellschaft zuerkannt. Besonderes Augenmerk wird auf Prävention, Erhaltung der Gesundheit und Selbständigkeit von Senior*innen gelegt. Ziel des Gesetzes ist es, Senior*innen in einer autonomen und selbständigen Lebensweise zu unterstützen.
Nun geht es darum, die im Gesetz definierten Maßnahmen und Ziele, wie Begleitung und Betreuung, Familie und Pflege, Wohn- und Lebensräume, Wohlbefinden, gesellschaftliche Teilnahme, Ehrenamt, finanzielle Unterstützung zügig umzusetzen, um damit einer der derzeit größten gesellschaftspolitischen Herausforderung gerecht zu werden.

Mit großer Erleichterung haben die ASGB-Rentner am Dienstag, den 18. 04. 2017, zur Kenntnis genommen, dass das Pflegegeld nicht mehr als Einkommen berechnet wird. Aufgrund unserer nachdrücklichen Forderungen und der Intervention von Frau Landesrätin Dr. Martha Stocker hat die Zentraldirektion des NISF-INPS endlich alle Zweifel ausgeräumt und bestätigt: „Das Pflegegeld zählt nicht als Einkommen“. Somit wird das Gutachten des Sozial- und Arbeitsministeriums aus dem Jahr 2016 vom Institut übernommen. Alle noch ausstehenden Rekurse bei der INPS-Kommission sind damit hinfällig, dies ist speziell für Rentner eine gute Nachricht. Künftig können demnach alle jene, die das Pflegegeld beziehen oder bezogen haben, sicher sein, dass dieses nicht als Einkommen gewertet wird.

Abano Terme – ASGB-Brixen
Mit dem ASGB-Brixen nach Abano Terme in das Hotel Cristoforo mit zwei Thermal Schwimmbecken und neuer Wellness Abteilung “Anastasia Spa”
Termin: 02. Februar bis 07. Februar 2026
Anmeldung und Anzahlung: im Bezirksbüro Brixen oder bei Karl und Sepp (Kontaktdaten im Detailprogramm)
>> Hier das Detailprogramm zum herunterladen!

Zypern, die Insel der Götter
Wunderschöne Frühjahrsflugreise mit dem ASGB-Südtirol
Termin: 06. bis 13. April 2026
Anmeldeschluss: Vormittags beim ASGB Bozen innerhalb Donnerstag, 15.01.2026  (außer die Reise ist bereits zu einem früheren Zeitpunkt ausgebucht)
>> Hier das Detailprogramm zum herunterladen!

Frühjahrsfahrt an den Gardasee
Unser Frühjahrsausflug 2026 führt uns (auf vielfachen Wunsch) wieder an den Gardasee.
Termin: Donnerstag, 14. Mai 2026
Anmeldeschluss und Bezahlung: Vormittags beim ASGB Bozen innerhalb Donnerstag, 24.04.2026 (außer die Fahrt ist bereits zu einem früheren Zeitpunkt ausgebucht)
>> Hier das Detailprogramm zum herunterladen!

Elsass – wo Genuss auf Geschichte trifft
Straßburg – Colmar – Vogesen – Schloss Hohkönigsburg
Termin: 19. bis 23. September 2026
Anmeldeschluss: Vormittags beim ASGB Bozen innerhalb Freitag, 03.07.2026 (außer die Reise ist bereits zu einem früheren Zeitpunkt ausgebucht)
>> Hier das Detailprogramm zum herunterladen

Kontakt ASGB Rentner

Stephan Vieider
Fachsekretär der ASGB-Rentner
Bindergasse 30, I-39011 Bozen
Tel. +39 0471 308264 | Fax +39 0471 308201
Mobil 328 48 30 925
Email: rentner@asgb.org

Öffnungszeiten Büro:
Montag, Mittwoch und Freitag 9.00 – 12.00 Uhr

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