
ASGB Rentner
Wir sind die Gewerkschaft der deutsch- und ladinischsprachigen RentnerInnen.
Uns gibt es seit der Gründung des ASGB.
Wir vertreten die RentnerInnen in rechtlicher, sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht.
Informationen
1. Gedanken zum 1. Mai 2025
Der 1. Mai, als Tag der Arbeit gefeiert, ist nicht nur ein Symbol für den Kampf um sozial gerechte Arbeitsbedingungen, sondern auch eine Gelegenheit für Seniorinnen und Senioren, sich mit ihrer eigenen Lebensgeschichte und den Entwicklungen der Gesellschaft auseinanderzusetzen. Für viele ältere Menschen, die aktiv im Berufsleben standen, ist dieser Tag oft mit Erinnerungen an vergangene Kämpfe um Rechte und Anerkennung verbunden.
In einer Zeit, in der der demografische Wandel und die damit verbundenen Herausforderungen immer präsenter werden, ist es wichtig, die Stimmen der älteren Generation zu hören.
Sie bringen wertvolle Erfahrungen und Perspektiven ein, die zur Gestaltung einer gerechten und inklusiven Gesellschaft beitragen können.
Der 1. Mai bietet Anlass, um über die Bedeutung von Solidarität und gemeinschaftlichem Handeln zu reflektieren.
Darüber hinaus sollten wir die Anliegen der älteren Generation nicht aus den Augen verlieren.
Themen wie Altersarmut, Gesundheitsversorgung und soziale Teilhabe sind von großer Relevanz.
Es liegt an der Gesellschaft, sicherzustellen, dass die Bedürfnisse der älteren Generation anerkannt und zum Thema gemacht werden.
Indem wir ihre Stimmen stärken, fördern wir ein respektvolles Miteinander und eine nachhaltige Zukunft für alle Generationen.
2. Pflegende Angehörige: Rentenbeiträge für Pflegezeiten
Die Menschen werden immer älter und daher gibt es auch immer mehr Pflegebedürftige.
Eine würdevolle Pflege zu Hause in der gewohnten Umgebung ist wünschenswert.
Pflegende Angehörige leisten einen wichtigen Beitrag in der Familie und auch für die gesamte Gesellschaft.
Angehörige, die schwerpflegebedürftige Familienmitglieder der 2., 3. oder 4. Pflegestufe betreuen, Rentenlücken haben und Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge in die Rentenkasse einzahlen oder einem Zusatzrentenfonds beigetreten sind, können um einen Beitrag ansuchen. Davon ausgeschlossen sind Vollzeitangestellte, da diese rentenmäßig bereits abgesichert sind.
Informationen über den Beitrag für die rentenmäßige Absicherung der Pflegezeiten gibt es bei den Patronaten oder bei der Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung (ASWE) – Tel. 0471 418318 oder E-Mail elisabeth.brichta@provinz.bz.it.
3. Wenn die Rente nicht zum Leben reicht
Bereits im fernen Jahre 2013 hat das Land den Mindestrentnern*innen angekündigt, ihnen durch Unterstützungsleistungen unter die Arme greifen zu wollen.
Dass dies nur über das NISF/INPS erfolgen kann, war damals schon klar. Die Rente fällt bekanntlich unter die staatliche Kompetenz. Eine finanzielle Aufstockung für Mindestrentner/innen seitens der Provinz Bozen hat das NIFS/INPS immer als Einkommen bewertet und hätte zur Folge eine Reduzierung seitens des Staates bewirkt. Daher ist dieses Vorhaben immer gescheitert.
Um den Mindestrentnern*innen in Südtirol trotzdem entgegenzukommen, wurde 2015 der Beitrag für Wohnungsnebenkosten eingeführt.
Die Kriterien um Inanspruchnahme der Wohnnebenkosten haben sich allerdings als zu hoch und restriktiv erwiesen, sodass viele Mindestrentner*innen trotz Unterstützungsbedarf ausgeschlossen wurden. Nur eine geringe Anzahl von Personen konnte diesen Beitrag beanspruchen.
Der Jahreshaushalt 2025 mit einem Rekordvolumen von 8 Milliarden Euro, in dem der gesetzliche Rahmen für Unterstützungsleistungen festgelegt wurde, ließ bei den Mindestrentnern*innen neuerdings Hoffnung aufkommen. Dafür wurde für den Dreijahreszeitraum 2025- 2027 mit jeweils 50 Millionen Euro jährlich ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung der Altersarmut und Aufstockung der Niedrigrenten gesetzt. Ein langgehegter Kampf für die von Inflation und Kaufkraftverlust besonders betroffenen Niedrigrentner*innen schien endlich mit Erfolg gekrönt zu werden. In Bozen lag die Inflation im Jänner 2025 mit 2,5 % italienweit an erster Stelle, bei einer Inflation auf nationaler Ebene von 1,5 %.
Das Treffen am 29. November 2024 von LH Arno Kompatscher, Soziallandesrätin Rosmarie Pamer, Vertreter der Landesverwaltung, Vertreter der Sozialpartner (ASGB-Rentner) und der Patronate diente dazu, die verschiedenen Aspekte der Umsetzung dieser Maßnahme zu diskutieren. Personen mit einer NISF/INPS Rente und einem Mindestalter von 65 Jahren sollten unter der Voraussetzung, dass sie eine ISEE unter 20.000 Euro aufweisen und eine monatliche Bruttorente von maximal 1.000 Euro beziehen, unterstützt werden.
Die Auszahlung der Unterstützungsleistung an die Berechtigten sollte dann über das Fürsorgeinstitut NISF/INPS einmal jährlich erfolgen.
Zudem wurde eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der Patronate, des NISF/INPS und der Landesverwaltung eingesetzt, um die technischen Details des Verfahrens abzuklären und weitere treffsichere Kriterien auszuarbeiten. Wie sich nun herausstellt, hat sich die Komplexität des Verfahrens viel schwieriger als vorgesehen erwiesen, um baldigst ein Abkommen mit dem NISF/INPS abschließen zu können. Die Ankündigung den Niedrigrentnern*innen die Auszahlung der Aufstockung bereits im ersten Halbjahr 2025 auszuzahlen, ist deshalb neuerdings hinfällig.
Natürlich würde die Ausschüttung der Gelder im Gießkannen System die zeitliche Umsetzung verringern. Die ASGB-Rentner sprechen sich aber klar dagegen aus. Wir sind vielmehr der Auffassung, dass über die ISEE hinaus weitere Kriterien zur Anwendung kommen müssen, um eine strukturelle, langfristige und sozialgerechte Finanzierbarkeit gewährleisten zu können. Ein Aufwand der sicher nicht leicht ist.
Wir sind der Meinung, dass Nutznießer dieser Maßnahme vor allem Personen sein müssen, die unverschuldet und nachweislich ohne Eigenverschuldung in eine Notsituation geraten sind und nicht Personen, die bewusst auf Einzahlungen verzichtet haben und sich durch Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung, Immobilien und Vermögen erwirtschaftet haben.
Um die Lebensqualität der Niedrigrentner*innen in Südtirol zu verbessern, fordern die ASGB-Rentner daher zwar eine rasche, aber vor allem auch eine sozial gerechte Umsetzung der Unterstützungsmaßnahmen. Die Schere zwischen denen, die viel besitzen und jenen, die kaum über die Runden kommen, muss in unserem Land dringendst abgebaut werden. Es ist nicht tragbar, dass Rentner*innen, die ihr Leben lang gearbeitet haben, schlecht rentenversichert waren und somit am Lebensende bei Gesundheit, gesunder Ernährung und Gesundheitsleistungen Abstriche machen müssen, weil die Rente nicht reicht. Soziale Gerechtigkeit sieht anders aus.

Fachsekretär der ASGB Rentner, Stephan Vieider
4. VI. Ordentliche Landesversammlung am Samstag, 11. Mai 2024 in Terlan, Raiffeisensaal
ASGB-Rentner fordern mutige politische Entscheidungen für soziale Gerechtigkeit und bessere Lebensqualität für ältere Menschen
Die ASGB-Rentner hielten am 11. Mai 2025 ihre Landesversammlung in Terlan ab. Sie stand unter dem treffenden Motto „Uns verbindet die Solidarität“.
Mit fast 9000 Mitgliedern zählen die ASGB-Rentner zu den mitgliederstärksten Rentnerorganisationen des Landes. „Diese Stärke verdanken wir dem engagierten Einsatz der ehrenamtlichen Funktionären in den acht Bezirken“, ist der Fachsekretär, Stephan Vieider überzeugt und wünscht sich für alle, die sich auch weiterhin für die Verbesserung der Lebensqualität älterer Menschen und den Dialog zwischen den Generationen einsetzen, dass sie dieses Engagement als bereichernde Erfahrung im Ruhestand empfinden.
Nach zwei Jahren Pandemie sind Unsicherheit, Angst und Verzweiflung vor allem bei älteren Menschen groß. Inflation, fehlende Rentenanpassungen, Preissteigerungen für Energie und Lebensmittel sowie die sinkende Kaufkraft führen bei vielen Rentnern zu Hilflosigkeit. Obwohl die Polarisierung zwischen Arm und Reich auch bei Politikern angekommen ist, hat sich wenig geändert. Wir appellieren erneut an die Politik, mehr Mut zu zeigen und klarere Schritte für eine gerechtere Verteilung zu setzen.
Leider haben wir Rentnergewerkschaften nicht die Möglichkeit, Vertragsabschlüsse mit der Arbeitgeberseite zuschließen. Unsere Ansprechpartner sind die verantwortlichen Entscheidungsträger auf lokaler Ebene. Von ihnen verlangen wir in Zukunft angehört zu werden, bevor die großen Entscheidungen getroffen werden.
Viele Rentner*innen sorgen sich um ihre finanzielle Situation und wer in Zukunft ihre Pflege übernehmen wird. Die bevorstehende Pensionierungswelle und der Mangel an Arbeitskräften lassen auch in der Gesundheitsversorgung nichts Gutes ahnen. Niedriglöhne, unzumutbare Arbeitsbedingungen und steigende Preise sind Gründe für den Fachkräftemangel. Daher unterstützten die ASGB-Rentner auch die Kundgebung am 6. Juni 2023, um auf die Auswirkungen für Rentner*innen hinzuweisen. Es sollte selbstverständlich sein, dass arbeitende Menschen und Rentner*innen mit ihrem Einkommen ohne Unterstützungsleistungen auskommen.
Steigender Anteil älterer Menschen, niedrige Geburtenrate, veränderte Familienstrukturen und Lebensformen sowie steigende Zuwanderung; all das stellt unser Pflege- und Gesundheitssystem vor große Herausforderungen, die dringendst gemeinsam angegangen werden müssen. Eine Maßnahme in diese Richtung wurde mit dem Landesgesetz, Nr. 12, vom 6. Oktober 2022 gesetzt.
Aktives Altern heißt:
Die Möglichkeit der Teilnahme an möglichst vielen Lebensbereichen zu haben. Denn gerade dieses Eingebundensein und die Anerkennung bedeuten Lebensqualität.
Die Einrichtung eines Seniorenanwaltes und die Ernennung von Senioren Beiräten in den einzelnen Gemeinden ermöglichen älteren Menschen mehr Mitsprache- und Gestaltungsrecht. Damit Pflege und Betreuung auch in Zukunft gewährleistet werden kann, müssen bestehende Dienste weiter abgesichert und ausgebaut werden. Es braucht Strukturen mit Übergangsbetten und ausreichend wohnortnahe Versorgungsangebote. Ein Netzwerk zwischen Allgemeinmedizin, wohnortsnahen Diensten und Krankenhäusern muss geschaffen werden, um eine multidisziplinäre Versorgung zu gewährleisten. Eine enge Zusammenarbeit soll zu einer verbesserten Gesundheitsversorgung und kürzeren Wartezeiten beitragen. Wichtig ist auch eine effiziente digitale Vernetzung des Gesundheitssystems, Bürokratieabbau und Entlastung für Hausärzte.
Die Attraktivität von Sozial- und Gesundheitsberufen muss gesteigert werden, durch bessere Arbeitsbedingungen und wettbewerbsfähige Löhne.
Personal muss nicht nur rekrutiert, sondern auch gehalten werden.
Südtirol zählt zu den reichsten Regionen Europas und doch erleben wir zurzeit eine soziale Schieflage. Wir fordern mutige politische Entscheidungen, Prioritäten bei ihren Entscheidungen und mehr Geld durch Umverteilung.
Es braucht eine Neuausrichtung der Sozialpolitik im Sinne von mehr Gerechtigkeit als Grundlage für den sozialen Frieden.
Die ASGB – Rentner werden weiterhin den sozialen Dialog suchen und sich für die Interessen und Anliegen der älteren Menschen einsetzen.
5. Ergebnis der Neuwahlen – ASGB-Rentner
Nach der Landesversammlung im Mai fanden am 3. Juni 2024 laut Statut die Neuwahlen zur Besetzung der verschiedenen Gremien mit untenstehendem Ergebnis statt.
Die Fachgewerkschaft ASGB-Rentner freut sich auf eine gute Zusammenarbeit und wünscht allen bestätigten und neugewählten Mitgliedern viel Kraft und Motivation für die bevorstehenden Aufgaben und Herausforderungen.
Präsidium ASGB-Rentner
Obkircher Siegfried (Obmann)
Mayr Wieser Edith (Obmann-Stellvertreterin)
Christanell Paul (Obmann-Stellvertreter)
Vieider Stephan (Fachsekretär)
Johann Egger (Kassier)
Landesvorstand ASGB-Rentner
Bezirk Bozen
Egger Johann
Fink Karl
Goller Richard
Mayr Wieser Edith
Obkircher Siegfried
Bezirk Meran
Christanell Paul
Lintner Martin
Mayr Maria
Bezirk Pustertal
Engl Georg
Steinhauser Anton
Steurer Ambrosius
Weger Theresia
Bezirk Sterzing
Frey Susanne
Bezirk Brixen
Niedrist Karl
Plaikner Prader Waltraud
Bezirk Schlanders
Egger Roswitha
Steiner Erwin
Bezirk Unterland
Fuchs Attilio
Bundesvorstand ASGB-Rentner
Brunner Josef
Cristanell Paul
Egger Johann
Egger Roswitha
Fink Karl
Mayr Maria
Mayr Wieser Edith
Niedrist Karl
Obkircher Siegfried
Seeber Hildegard
Steinhauser Anton
Vieider Stephan
Weger Theresia

Obmann der ASGB-Rentner, Siegfried Obkircher

Fachsekretär der ASGB-Rentner, Stephan Vieider

Mit 27. Oktober 2022 tritt das neue Landesgesetz „Aktives Altern in Südtirol“ in Kraft
Das Landesgesetz Nr. 12/2022 „Förderung und Unterstützung des aktiven Alterns“ ist am 28. Oktober in Kraft getreten und ist die gesetzliche Basis, um die Prävention, die gesellschaftliche Teilhabe und die soziale Sicherheit der Generation 60+ zu stärken. (Foto: Pixabay)
An der Erstellung der entsprechenden Gesetzesvorlage haben die ASGB-Rentner zusammen mit den konföderierten Rentnergewerkschaften und den Sozialverbänden wesentlich mitgearbeitet.
Mit der Schaffung eines eigenen Gesetzes wird nun den Senior*innen eine wichtige Rolle in der Gesellschaft zuerkannt. Besonderes Augenmerk wird auf Prävention, Erhaltung der Gesundheit und Selbständigkeit von Senior*innen gelegt. Ziel des Gesetzes ist es, Senior*innen in einer autonomen und selbständigen Lebensweise zu unterstützen.
Nun geht es darum, die im Gesetz definierten Maßnahmen und Ziele, wie Begleitung und Betreuung, Familie und Pflege, Wohn- und Lebensräume, Wohlbefinden, gesellschaftliche Teilnahme, Ehrenamt, finanzielle Unterstützung zügig umzusetzen, um damit einer der derzeit größten gesellschaftspolitischen Herausforderung gerecht zu werden.
Mit großer Erleichterung haben die ASGB-Rentner am Dienstag, den 18. 04. 2017, zur Kenntnis genommen, dass das Pflegegeld nicht mehr als Einkommen berechnet wird. Aufgrund unserer nachdrücklichen Forderungen und der Intervention von Frau Landesrätin Dr. Martha Stocker hat die Zentraldirektion des NISF-INPS endlich alle Zweifel ausgeräumt und bestätigt: „Das Pflegegeld zählt nicht als Einkommen“. Somit wird das Gutachten des Sozial- und Arbeitsministeriums aus dem Jahr 2016 vom Institut übernommen. Alle noch ausstehenden Rekurse bei der INPS-Kommission sind damit hinfällig, dies ist speziell für Rentner eine gute Nachricht. Künftig können demnach alle jene, die das Pflegegeld beziehen oder bezogen haben, sicher sein, dass dieses nicht als Einkommen gewertet wird.
Tagesfahrt ASGB-Rentner Bezirk Bozen
Frühjahrsausflug nach Peschiera – Mozzecane – Borghetto sul Mincio
Termin: Mittwoch, 14. Mai 2025
Anmeldeschluss und Bezahlung: Innerhalb 25. April bei Hans Egger
>> Hier das Detailprogramm zum herunterladen!
Albanien und Korfu
Studien- und Kulturreise mit dem ASGB durch das heutige Albanien mit all seinen Gegensätzen wie Berge und Meer, boomender Wirtschaft und ländlichem Leben sowie die interessanten Stätten seiner bewegten Geschichte. Weiters besteht die Möglichkeit zu einem Schiffsausflug nach Korfu, der Lieblingsinsel unserer Kaiserin Sisi.
Termin: 29. September bis 05. Oktober 2025
Anmeldeschluss: 15.06.2025 (außer die Reise ist bereits zu einem früheren Zeitpunkt ausgebucht)
>> Hier das Detailprogramm zum herunterladen!
Majestätische Berge und & atemberaubende Landschaften der Schweiz
Davos – Schatzalp – Bernina Express – St. Moritz – Landwasserwelten – Chur – Vaduz
Termin: 11. bis 14. Oktober 2025
Anmeldeschluss: 15.05.2025
>> Hier das Detailprogramm zum herunterladen!
Kontakt ASGB Rentner
Stephan Vieider
Fachsekretär der ASGB-Rentner
Bindergasse 30, I-39011 Bozen
Tel. +39 0471 308264 | Fax +39 0471 308201
Mobil 328 48 30 925
Email: rentner@asgb.org
Öffnungszeiten Büro:
Montag, Mittwoch und Freitag 9.00 – 12.00 Uhr