02.07.2025
Ab dem 1. Juli 2025: Diese Unterlagen werden für die EEVE 2024 benötigt
Ab dem 1. Juli 2025 muss für bestimmte Anträge und Begünstigungen die EEVE für das Jahr 2024 vorgelegt werden. Die Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung dient der Feststellung der wirtschaftlichen Gesamtsituation einer Person oder Familie.
Das Patronat SBR im ASGB erstellt die EEVE gerne für Sie.
Welche Unterlagen dafür notwendig sind, finden Sie im folgenden Link:
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