30.10.2025
Neuer Mutterbonus 2025 (ital. Bonus Mamme)
Neuer Mutterbonus 2025 (ital. Bonus Mamme)
Mit dem Haushaltsgesetz 2025 wurde ein neuer finanzieller Zuschuss für berufstätige Mütter eingeführt – der sogenannte Mutterbonus. Die Maßnahme soll berufstätige Frauen mit Kindern gezielt unterstützen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern.
Anspruch auf den Mutterbonus haben Frauen, die einer abhängigen Beschäftigung (mit Ausnahme von Hausangestellten) nachgehen oder selbständig bzw. freiberuflich tätig sind und in eine Pflichtvorsorgekasse oder in die getrennte Verwaltung (gestione separata) einzahlen.
Der Bonus steht Müttern mit mindestens zwei Kindern zu. Bei zwei Kindern besteht der Anspruch, solange das zweite Kind unter zehn Jahre alt ist. Ab drei Kindern gilt der Bonus, solange das dritte Kind unter 18 Jahre alt ist.
Eine wichtige Unterscheidung betrifft Mütter mit drei oder mehr Kindern:
- Mütter mit einem unbefristeten Arbeitsverhältnis erhalten keinen Mutterbonus, da sie bereits von der gesetzlichen Beitragsbefreiung (Decontribuzione) profitieren.
- Anspruch haben in diesem Fall nur befristet beschäftigte, selbständige oder freiberuflich tätige Frauen, oder jene, die in die getrennte Verwaltung (gestione separata) einzahlen.
Der monatliche Beitrag beträgt 40 Euro, insgesamt maximal 480 Euro pro Jahr. Der Bonus wird einmal jährlich im Dezember 2025 ausbezahlt. Wird der Antrag erst später bearbeitet, erfolgt die Auszahlung im Februar 2026. Das steuerpflichtige Bruttoeinkommen der Mutter darf im Jahr 2025 40.000 Euro nicht überschreiten.
Der Mutterbonus wird nur für jene Monate gewährt, in denen tatsächlich eine der genannten Erwerbstätigkeiten ausgeübt wird und die Voraussetzungen bezüglich Kinderzahl und Alter erfüllt sind. Wird während des Jahres ein weiteres Kind geboren, entsteht der Anspruch ab dem Geburtsmonat.
Der Antrag auf den Mutterbonus muss innerhalb von 40 Tagen ab Veröffentlichung des INPS-Rundschreibens gestellt werden – also bis spätestens 6. Dezember 2025. Frauen, die die Voraussetzungen erst bis Jahresende erfüllen, etwa durch die Geburt eines weiteren Kindes, können bis 31. Januar 2026 ansuchen.
Die Ansuchen können in den Patronaten SBR des ASGB abgefasst werden. Die Kontaktdaten können auf der Website des ASGB nachgeschaut werden.
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