Neue Zugangsvoraussetzungen und Richtlinien zur Auszahlung und Verwaltung der Familiengelder ab 1. Januar 2026

Ab dem 1. Januar 2026 treten neue Regelungen für das Familiengelder in Kraft. Wesentlich ist die Erhöhung der Höchstgrenze des ISEE-Wertes und die Erhöhung der ausbezahlten Beträge.

Hintergrund und Notwendigkeit der Änderungen

In den letzten Jahren haben verschiedene Faktoren, wie der Rückgang der Geburtenrate und die Anpassung der Lohnniveaus, zu einer Verringerung der Zahl der Bezieher von Familienzulagen geführt. Zudem hat die Inflation zwischen Juli 2022 und August 2025 (9,5 % in der Provinz Bozen) die Kaufkraft der Familiengelder stark vermindert. Vor diesem Hintergrund wurde die Notwendigkeit erkannt, die bestehenden Zulagen zu erhöhen und die Zugangskriterien anzupassen.

Wesentliche Neuerungen im Überblick

Neuerungen beim Landeskindergeld

  • Erhöhung der Höchstgrenze des ISEE-Wertes: Der maximale ISEE-Wert für den Bezug des Landeskindergeldes wird auf 46.000,00 Euro angehoben.
  • Einführung neuer ISEE-Wertklassen: Es wird eine zusätzliche ISEE-Klasse für Werte zwischen 15.000,01 Euro und 30.000,00 Euro eingeführt.
  • Erhöhung der zustehenden Beträge: Die Beträge für das Landeskindergeld werden wie folgt angepasst:
    • Minderjährige Kinder:
      • ISEE von 0,00 Euro bis 15.000,00 Euro: 76,00 Euro
      • ISEE von 15.000,01 Euro bis 30.000,00 Euro: 68,00 Euro
      • ISEE von 30.000,01 Euro bis 46.000,00 Euro: 60,00 Euro
    • Minderjährige Kinder mit Invalidität:
      • ISEE von 0,00 Euro bis 15.000,00 Euro: 326,00 Euro
      • ISEE von 15.000,01 Euro bis 30.000,00 Euro: 210,00 Euro
      • ISEE von 30.000,01 Euro bis 46.000,00 Euro: 185,00 Euro
    • Volljährige Kinder mit Invalidität:
      • ISEE von 0,00 Euro bis 15.000,00 Euro: 271,00 Euro
      • ISEE von 15.000,01 Euro bis 30.000,00 Euro: 148,00 Euro
      • ISEE von 30.000,01 Euro bis 46.000,00 Euro: 131,00 Euro
  • Automatische Anpassung der Beträge: Die neuen Beträge gelten ab der Monatsrate für Januar 2026 (Auszahlung Ende Februar 2026). Bereits laufende Zahlungen werden automatisch angepasst.
  • Widerruf des Landeskindergeldes für Eltern mit behinderten Kindern: Sollte ein behindertes Kind mehr als 90 Tage in einer stationären Pflegeeinrichtung verbringen, wird das Landeskindergeld ab diesem Zeitpunkt widerrufen, jedoch nicht rückwirkend für das gesamte Jahr.

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