20.10.2026
Mütterbonus 2026 („bonus mamme“): Ansuchen ab sofort möglich – bis zu 720 Euro
Das NISF/INPS hat die Online-Antragstellung für den neuen Mütterbonus 2026 (Bonus Mamme) freigeschaltet. Berufstätige Mütter mit mindestens zwei Kindern können unter bestimmten Voraussetzungen einen finanziellen Zuschuss von 60 Euro monatlich bzw. bis zu 720 Euro im Jahr erhalten. Die Anträge müssen grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2026 eingereicht werden.
Wer hat Anspruch auf den Mütterbonus?
Anspruch auf den Mütterbonus haben Frauen, die einer abhängigen Beschäftigung (mit Ausnahme von Hausangestellten) nachgehen oder selbständig bzw. freiberuflich tätig sind und in eine Pflichtvorsorgekasse oder in die getrennte Verwaltung (gestione separata) einzahlen.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Mütter mit zwei Kindern: Das jüngste Kind darf das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
- Mütter mit mindestens drei Kindern: Das jüngste Kind muss unter 18 Jahre alt sein.
- Einkommensgrenze: Das jährliche Arbeitseinkommen der Mutter darf 40.000 Euro nicht überschreiten.
Mütter mit mindestens drei Kindern und unbefristetem Arbeitsvertrag haben keinen Anspruch auf den Mütterbonus.
Für diese Mütter ist bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen grundsätzlich die bereits bestehende Befreiung von den Arbeitnehmerbeiträgen zur Rentenversicherung vorgesehen, anstelle des neuen Mütterbonus.
Der Mütterbonus wird nur für jene Monate gewährt, in denen tatsächlich eine der genannten Erwerbstätigkeiten ausgeübt wird und die Voraussetzungen bezüglich Kinderzahl und Alter erfüllt sind.
Wie hoch ist der Bonus?
Der Zuschuss beträgt 60 Euro für jeden Monat oder angebrochenen Monat, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Bei ganzjährigem Anspruch ergibt sich somit ein Gesamtbetrag von 720 Euro.
Der Bonus ist steuer- und beitragsfrei und wird bei der Berechnung des ISEE-Wertes nicht berücksichtigt.
Bis wann kann angesucht werden?
Die Antragsfrist endet am 31. Dezember 2026. Mütter, welche die Anspruchsvoraussetzungen erst im Dezember 2026 erfüllen, können ihren Antrag noch bis zum 31. Januar 2027 einreichen.
Wann erfolgt die Auszahlung?
Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich als Einmalzahlung im Dezember 2026, sofern die Bearbeitung des Antrags rechtzeitig abgeschlossen werden kann. Andernfalls erfolgt die Auszahlung nach Abschluss der Überprüfung ab Januar 2027.
Wichtig: Der Mütterbonus wird nicht automatisch ausbezahlt. Anspruchsberechtigte Mütter müssen selbst einen Antrag stellen oder über ein Patronat ansuchen. Das Patronat SBR im ASGB ist bei der Antragstellung gerne behilflich.
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